Sportgerätebestand: Herstellerunterlagen und bestätigte Prüfzuständigkeit Wofür dieses Arbeitsblatt hilft Sie behalten Eigentum, Zustand, Ausleihe und Rückgabe von Material im Blick. Das erleichtert Absprachen und die Klärung von Schäden. So verwenden Sie die Textvorlage Öffnen Sie die Datei in einem Texteditor oder Textprogramm und speichern Sie zuerst eine eigene Kopie. Ersetzen Sie Platzhalter durch die für Ihren Vorgang passenden Angaben. Unbekanntes bleibt offen; notieren Sie Rückfrage und zuständige Person. 1. Identifizieren Sie Gegenstand, Eigentümer und Standort. 2. Halten Sie Zustand, Zubehör und Rückgabeabsprachen fest. 3. Dokumentieren Sie Veränderungen und melden Sie Mängel an die zuständige Stelle. Speichern Sie Änderungen unter Ihrem eigenen Dateinamen. Zum Weitergeben können Sie zusätzlich ein PDF erzeugen. Eine Textvorlage wird nicht als Projektdatei in ein Online-Werkzeug geladen. ARBEITSBLATT Ein Sportgerätebestand braucht mehr als Anzahl und Standort: Herstellerunterlagen, Eigentümer-/Betreiberzuständigkeit, tatsächliche Nutzung und fachliche Prüfung müssen nachvollziehbar sein. Das zweite Arbeitsmittel hält Mängel, Sperre, Maßnahme und dokumentierte Entscheidung über die weitere Verwendung getrennt nach. Die DGUV Information202-044 beschreibt diese Unterschiede im Kontext schulischer Sportstätten. Die technische Orientierung ersetzt keine Prüfung der konkreten Zuständigkeiten im Sportverein und keine Herstellerangaben. Mitglieder melden Auffälligkeiten und können sehen, wer sie übernimmt; sie erteilen durch eine Listenzeile keine Sicherheitsfreigabe. BESTAND UND PRÜFVERANTWORTUNG Geräte-ID | Bezeichnung/Typ | Eigentümer/Betreiber | Standort | Herstellerunterlage | zuständige Rolle/Vertretung | bestätigter Prüfrahmen | letzter Fachbefund/Verweis | nächste bestätigte Maßnahme ____ | ____ | ____ | ____ | ____ | ____ | ____ | ____ | ____ Nutzung vor Ort / tatsächliche Betreibervereinbarung / noch offene Zuständigkeit: ____ GRENZEN Keine Sicherheitsfreigabe oder Befähigung allein aus einer Liste. Keine pauschale Prüffrist für sämtliche Geräte/Betreiberkonstellationen. DGUV-Schulkontext und tatsächliche Vereins-/Herstellerregeln getrennt prüfen.