Wobei Ihnen diese Hilfe nützt
Sie behalten Eigentum, Zustand, Ausleihe und Rückgabe von Material im Blick. Das erleichtert Absprachen und die Klärung von Schäden.
So nutzen Sie diese Hilfe
Bearbeiten Sie die vorgesehenen Felder oder nutzen Sie die verlinkte Downloadfassung. Halten Sie ungeklärte Punkte für die zuständige Ansprechperson fest.
- Identifizieren Sie Gegenstand, Eigentümer und Standort.
- Halten Sie Zustand, Zubehör und Rückgabeabsprachen fest.
- Dokumentieren Sie Veränderungen und melden Sie Mängel an die zuständige Stelle.
Sportgerätebestand: Herstellerunterlagen und bestätigte Prüfzuständigkeit
Ein Sportgerätebestand braucht mehr als Anzahl und Standort: Herstellerunterlagen, Eigentümer-/Betreiberzuständigkeit, tatsächliche Nutzung und fachliche Prüfung müssen nachvollziehbar sein. Das zweite Arbeitsmittel hält Mängel, Sperre, Maßnahme und dokumentierte Entscheidung über die weitere Verwendung getrennt nach. Die DGUV Information202-044 beschreibt diese Unterschiede im Kontext schulischer Sportstätten. Die technische Orientierung ersetzt keine Prüfung der konkreten Zuständigkeiten im Sportverein und keine Herstellerangaben. Mitglieder melden Auffälligkeiten und können sehen, wer sie übernimmt; sie erteilen durch eine Listenzeile keine Sicherheitsfreigabe.
BESTAND UND PRÜFVERANTWORTUNG
Geräte-ID | Bezeichnung/Typ | Eigentümer/Betreiber | Standort | Herstellerunterlage | zuständige Rolle/Vertretung | bestätigter Prüfrahmen | letzter Fachbefund/Verweis | nächste bestätigte Maßnahme
____ | ____ | ____ | ____ | ____ | ____ | ____ | ____ | ____
Nutzung vor Ort / tatsächliche Betreibervereinbarung / noch offene Zuständigkeit: ____
Grenzen
- Keine Sicherheitsfreigabe oder Befähigung allein aus einer Liste.
- Keine pauschale Prüffrist für sämtliche Geräte/Betreiberkonstellationen.
- DGUV-Schulkontext und tatsächliche Vereins-/Herstellerregeln getrennt prüfen.
Stand: Oktober 2026