Wobei Ihnen diese Hilfe nützt

Sie behalten Eigentum, Zustand, Ausleihe und Rückgabe von Material im Blick. Das erleichtert Absprachen und die Klärung von Schäden.

So nutzen Sie diese Hilfe

Bearbeiten Sie die vorgesehenen Felder oder nutzen Sie die verlinkte Downloadfassung. Halten Sie ungeklärte Punkte für die zuständige Ansprechperson fest.

  1. Identifizieren Sie Gegenstand, Eigentümer und Standort.
  2. Halten Sie Zustand, Zubehör und Rückgabeabsprachen fest.
  3. Dokumentieren Sie Veränderungen und melden Sie Mängel an die zuständige Stelle.

Sportgerätemangel: wirksame Sperre, Fachmaßnahme und dokumentierte Entscheidung

Ein Sportgerätebestand braucht mehr als Anzahl und Standort: Herstellerunterlagen, Eigentümer-/Betreiberzuständigkeit, tatsächliche Nutzung und fachliche Prüfung müssen nachvollziehbar sein. Das zweite Arbeitsmittel hält Mängel, Sperre, Maßnahme und dokumentierte Entscheidung über die weitere Verwendung getrennt nach. Die DGUV Information202-044 beschreibt diese Unterschiede im Kontext schulischer Sportstätten. Die technische Orientierung ersetzt keine Prüfung der konkreten Zuständigkeiten im Sportverein und keine Herstellerangaben. Mitglieder melden Auffälligkeiten und können sehen, wer sie übernimmt; sie erteilen durch eine Listenzeile keine Sicherheitsfreigabe.

MANGEL UND WIRKSAME SPERRE

Mangel-ID | Geräte-ID | gemeldet am/durch Kürzel | beobachtete Auffälligkeit | Nutzung gestoppt am | Kennzeichnung/Sicherung tatsächlich | zuständige Stelle informiert

____ | ____ | ____ | ____ | ____ | ____ | ____

MASSNAHME UND DOKUMENTIERTE ENTSCHEIDUNG

Auftrag/Fachstelle | Maßnahme tatsächlich | Befund-/Prüfbeleg | notwendige Nachprüfung | zuständige fachliche Entscheidung und Datum | Betreiber informiert | offen/abgeschlossen

____ | ____ | ____ | ____ | ____ | ____ | ____

Keine automatische Freigabe aus Vollständigkeit; fehlender/unklarer Befund bleibt Klärfall.

Grenzen

Anleitung und Quellen

Stand: Oktober 2026