Wobei Ihnen diese Hilfe nützt
Kinder, Jugendliche und andere Beteiligte brauchen klare Zuständigkeiten und verständliche Wege für Fragen oder Beschwerden.
So nutzen Sie diese Hilfe
Bearbeiten Sie die vorgesehenen Felder oder nutzen Sie die verlinkte Downloadfassung. Halten Sie ungeklärte Punkte für die zuständige Ansprechperson fest.
- Beschreiben Sie Angebot und beteiligte Rollen.
- Prüfen Sie Betreuung, Schutzregeln und erforderliche Nachweise im zutreffenden Rahmen.
- Machen Sie Kontakt, Vertretung und vereinbarte Hilfewege bekannt.
§72a SGB VIII im Sportverein
Ob für eine konkrete neben- oder ehrenamtliche Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen ist, wird nach dem einschlägigen Rahmen und den tatsächlichen Tätigkeiten geprüft. §72a unterscheidet öffentliche und freie Jugendhilfe sowie Vereinbarungen und Art, Intensität und Dauer des Kontakts. Daraus folgt keine allgemeine Pflicht für jedes Sportvereinsmitglied. Die Sportleitung beschreibt etwa regelmäßiges Jugendtraining, Einzelbetreuung oder Begleitung einer Fahrt; die zuständige Stelle klärt Vereinbarung, Umfang und beauftragte Einsicht. Das Arbeitsblatt erfasst die Entscheidung und einen getrennt geschützten minimalen Vermerk, keine Kopie des Zeugnisses.
Zuerst Tätigkeit und Vereinbarung prüfen
Der Verein hält fest, welche konkrete Tätigkeit geplant ist und welche Vereinbarung mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger beziehungsweise welcher andere einschlägige Rahmen gilt. Regelmäßige unmittelbare Betreuung und bloßes Bereitstellen von Material werden nicht ohne Prüfung gleichbehandelt. Der Tätigkeitsbezug und die zuständige entscheidende Stelle müssen nachvollziehbar sein. Eine pauschale Frist oder Pflicht wird nicht aus einer alten Musterdatei übernommen.
Einsicht und Vermerk sauber trennen
Das Zeugnis wird von beauftragten berechtigten Personen eingesehen und nicht kopiert oder als Scan abgelegt. Der nach §72a Absatz5 zulässige Datenumfang betrifft den Umstand der Einsicht, das Datum des Führungszeugnisses und die dort bezeichneten Informationen zu rechtskräftigen Verurteilungen nach Nummer3a und3b. Zu3b gehören auch nicht im Katalog genannte Straftaten, die die Person als ungeeignet im Umgang mit Kindern/Jugendlichen erscheinen lassen. Das ist kein Anlass, Tatbeschreibungen oder beliebige weitere Eintragungen zu sammeln.
Keine automatische Eignungsentscheidung aus einem Feld
Die Auswertung muss für diejenige Tätigkeit erforderlich sein, die Anlass der Einsicht war. Nummer3b verlangt fachliche Prüfung des Tätigkeitsbezugs; ein Tabellenfeld ersetzt sie nicht. Eine verantwortliche Prüfung bleibt auch bei unauffälligem Zeugnis notwendig: Schutzregeln, Beteiligung und Beschwerdewege bestehen weiter. Das Blatt erzeugt bewusst keine rote/grüne Eignungsampel.
Zugriff und Löschung von Anfang an planen
Gespeicherte Daten sind gegen Unbefugte zu schützen. Bei Nichtausübung der betreffenden Tätigkeit sind sie unverzüglich zu löschen, spätestens sechs Monate nach der letztmaligen Ausübung. Das sind die aktuellen Normgrenzen; drei Monate oder eine unbegrenzte Aufbewahrung werden nicht als Löschregel verwendet. Prüfen Sie ältere Arbeitshilfen anhand des aktuellen Gesetzestexts, bevor Sie deren Muster oder Fristen übernehmen.
Amtlicher Originalwortlaut – §72a SGB VIII
Unverändert aus Gesetze im Internet; Abruf21.10.2026. Die redaktionelle Erklärung steht außerhalb dieses Originalblocks.
Amtliche Quelle öffnen- 1.
- den Umstand der Einsichtnahme,
- 2.
- das Datum des Führungszeugnisses und
- 3.
- die Information, ob die das Führungszeugnis betreffende Person wegen einer der folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist:
- a)
- wegen einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Straftat oder
- b)
- wegen einer nicht in Absatz 1 Satz 1 genannten Straftat, die die Person als ungeeignet im Umgang mit Kindern und Jugendlichen erscheinen lässt.
Sportbezogene Tätigkeitsprüfung und Einsichtsvermerk
Stand: Oktober 2026