Wobei Ihnen diese Hilfe nützt
Der Verein hält fest, welche konkrete Tätigkeit geplant ist und welche Vereinbarung mit dem öffentlichen Jugendhilfeträger beziehungsweise welcher andere einschlägige Rahmen gilt. Regelmäßige unmittelbare Betreuung und bloßes Bereitstellen von Material werden nicht ohne Prüfung gleichbehandelt. Der Tätigkeitsbezug und die zuständige entscheidende Stelle müssen nachvollziehbar sein. Eine pauschale Frist oder Pflicht wird nicht aus einer alten Musterdatei übernommen.
So nutzen Sie diese Hilfe
Lesen Sie die Schritte und nutzen Sie das passende Arbeitsblatt oder Werkzeug direkt auf dieser Seite. Das Inhaltsverzeichnis führt Sie zum gewünschten Abschnitt.
- Beschreiben Sie Angebot und beteiligte Rollen.
- Prüfen Sie Betreuung, Schutzregeln und erforderliche Nachweise im zutreffenden Rahmen.
- Machen Sie Kontakt, Vertretung und vereinbarte Hilfewege bekannt.
Vorlagen und Downloads
Wählen Sie die passende Fassung und speichern Sie vor dem Bearbeiten eine eigene Kopie.
- Textvorlage herunterladen TXTIn einem Texteditor oder Textprogramm öffnen, Platzhalter durch eigene Angaben ersetzen und unter einem eigenen Namen speichern.
Warum soll ich ein Führungszeugnis vorlegen und welche Daten werden gespeichert?
Ob für eine konkrete neben- oder ehrenamtliche Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis einzusehen ist, wird nach dem einschlägigen Rahmen und den tatsächlichen Tätigkeiten geprüft. §72a unterscheidet öffentliche und freie Jugendhilfe sowie Vereinbarungen und Art, Intensität und Dauer des Kontakts. Daraus folgt keine allgemeine Pflicht für jedes Sportvereinsmitglied. Die Sportleitung beschreibt etwa regelmäßiges Jugendtraining, Einzelbetreuung oder Begleitung einer Fahrt; die zuständige Stelle klärt Vereinbarung, Umfang und beauftragte Einsicht. Das Arbeitsblatt erfasst die Entscheidung und einen getrennt geschützten minimalen Vermerk, keine Kopie des Zeugnisses.
Zuerst Tätigkeit und Vereinbarung prüfen
Einsicht und Vermerk sauber trennen
Das Zeugnis wird von beauftragten berechtigten Personen eingesehen und nicht kopiert oder als Scan abgelegt. Der nach §72a Absatz5 zulässige Datenumfang betrifft den Umstand der Einsicht, das Datum des Führungszeugnisses und die dort bezeichneten Informationen zu rechtskräftigen Verurteilungen nach Nummer3a und3b. Zu3b gehören auch nicht im Katalog genannte Straftaten, die die Person als ungeeignet im Umgang mit Kindern/Jugendlichen erscheinen lassen. Das ist kein Anlass, Tatbeschreibungen oder beliebige weitere Eintragungen zu sammeln.
Keine automatische Eignungsentscheidung aus einem Feld
Die Auswertung muss für diejenige Tätigkeit erforderlich sein, die Anlass der Einsicht war. Nummer3b verlangt fachliche Prüfung des Tätigkeitsbezugs; ein Tabellenfeld ersetzt sie nicht. Eine verantwortliche Prüfung bleibt auch bei unauffälligem Zeugnis notwendig: Schutzregeln, Beteiligung und Beschwerdewege bestehen weiter. Das Blatt erzeugt bewusst keine rote/grüne Eignungsampel.
Zugriff und Löschung von Anfang an planen
Gespeicherte Daten sind gegen Unbefugte zu schützen. Bei Nichtausübung der betreffenden Tätigkeit sind sie unverzüglich zu löschen, spätestens sechs Monate nach der letztmaligen Ausübung. Das sind die aktuellen Normgrenzen; drei Monate oder eine unbegrenzte Aufbewahrung werden nicht als Löschregel verwendet. Prüfen Sie ältere Arbeitshilfen anhand des aktuellen Gesetzestexts, bevor Sie deren Muster oder Fristen übernehmen.
Konkreter Arbeitsfall
Fünf Schritte zum nutzbaren Ergebnis
- Konkrete Tätigkeit, Kontakt und einschlägige Vereinbarung ermitteln.
- Zuständige Prüfung, Beauftragung und datensparsame Unterrichtung klären.
- Original nur durch berechtigte Person einsehen, nicht kopieren.
- Nur zulässigen erforderlichen Vermerk getrennt schützen.
- Nichtaufnahme/Ende nachhalten und normgerechte Löschung durchführen.
Unmittelbar verwendbare Arbeitsmittel
Sport: Tätigkeitsprüfung und streng begrenzter Einsichtsvermerk
Sport: Tätigkeitsprüfung und streng begrenzter Einsichtsvermerk – Druckfassung
Gesonderte Gesetzes-Lesefassung öffnen
Grenzen
- Keine pauschale Pflicht für alle Mitglieder und kein automatischer Eignungsnachweis.
- Keine Zeugnisabschrift, Kopie, Tatdetails oder Diagnosen speichern.
- Nummer3b und Tätigkeitsbezug fachlich prüfen; alte Muster nicht ungeprüft übernehmen.
Als Ergänzung vorgesehen
Amtlicher Originalwortlaut – §72a SGB VIII
Unverändert aus Gesetze im Internet; Abruf21.10.2026. Die redaktionelle Erklärung steht außerhalb dieses Originalblocks.
Amtliche Quelle öffnen- 1.
- den Umstand der Einsichtnahme,
- 2.
- das Datum des Führungszeugnisses und
- 3.
- die Information, ob die das Führungszeugnis betreffende Person wegen einer der folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist:
- a)
- wegen einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Straftat oder
- b)
- wegen einer nicht in Absatz 1 Satz 1 genannten Straftat, die die Person als ungeeignet im Umgang mit Kindern und Jugendlichen erscheinen lässt.
Quellen und belegter Geltungsbereich
§72a SGB VIII im Sportverein
Amtlicher Originalwortlaut – §72a SGB VIII
Unverändert aus Gesetze im Internet; Abruf21.10.2026. Die redaktionelle Erklärung steht außerhalb dieses Originalblocks.
Amtliche Quelle öffnen- 1.
- den Umstand der Einsichtnahme,
- 2.
- das Datum des Führungszeugnisses und
- 3.
- die Information, ob die das Führungszeugnis betreffende Person wegen einer der folgenden Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist:
- a)
- wegen einer in Absatz 1 Satz 1 genannten Straftat oder
- b)
- wegen einer nicht in Absatz 1 Satz 1 genannten Straftat, die die Person als ungeeignet im Umgang mit Kindern und Jugendlichen erscheinen lässt.
Sport: Tätigkeitsprüfung und streng begrenzter Einsichtsvermerk
TEIL A – TÄTIGKEIT UND ZUSTÄNDIGKEIT, GETRENNT VOM ZEUGNISINHALT
Interner Personen-/Rollenbezug und konkrete geplante Tätigkeit: ____
Art, Intensität, Dauer des Kontakts mit Kindern/Jugendlichen: ____
Einschlägige Vereinbarung/anderer Rahmen, zuständige Stelle und Beleg: ____
Begründete Entscheidung zur erforderlichen Einsicht, beauftragte Rolle und Verfahren: ____
Information der betroffenen Person/Zugriffs-/Löschverantwortung geklärt: ____
TEIL B – GESCHÜTZTER MINIMALVERMERK NACH AKTUELL §72a ABSATZ5
Nur nach bestätigter Anwendbarkeit und Erforderlichkeit verwenden; nicht in allgemeine Trainerakte übernehmen.
Eindeutiger notwendiger Personen-/Tätigkeitsbezug über getrennte geschützte Referenz: ____
1. Umstand der Einsichtnahme: ____
2. Datum des Führungszeugnisses: ____
3a. Information, ob rechtskräftige Verurteilung wegen einer in Absatz1 Satz1 genannten Straftat vorliegt: ja / nein / Klärung erforderlich ____
3b. Information, ob rechtskräftige Verurteilung wegen einer nicht in Absatz1 Satz1 genannten Straftat vorliegt, die die Person als ungeeignet im Umgang mit Kindern/Jugendlichen erscheinen lässt: nach zuständiger fachlicher Prüfung ja / nein / noch ungeklärt ____
Keine Bezeichnung einzelner Taten, Urteilstexte oder weitere Zeugnisdaten ergänzen. Kein automatisches Freigabefeld.
TEIL C – ZUGRIFF UND LÖSCHUNG ORGANISATORISCH NACHHALTEN
Berechtigte Rollen, geschützter Ablageort und Löschverantwortung: ____
Tätigkeit nicht ausgeübt: unverzüglich löschen; geprüft/gelöscht am ____
Letztmalige Ausübung der betreffenden Tätigkeit: ____
Späteste Löschung sechs Monate danach; konkreter Termin/Erledigung: ____
Löschkontrolle ohne fortdauernde Speicherung des gelöschten Zeugnisinhalts: ____
- Keine pauschale Pflicht für alle Mitglieder und kein automatischer Eignungsnachweis.
- Keine Zeugnisabschrift, Kopie, Tatdetails oder Diagnosen speichern.
- Nummer3b und Tätigkeitsbezug fachlich prüfen; alte Muster nicht ungeprüft übernehmen.
Quellen und Anleitung: Erweiterte Führungszeugnisse im Sport: Anwendungsbereich, Einsicht und Datengrenzen
Stand: Oktober 2026