Eine DOSB-Lizenz ist kein einmaliger Nachweis, sondern Teil einer laufenden Personalplanung. Sportvereine sollten früh klären, welche Aufgaben im Training, im Kinder- und Jugendsport oder in der Vereinsorganisation anfallen, welche Qualifizierung dazu passt und wann Ausbildung oder Fortbildung in den Vereinskalender gehört. Ebenso wichtig sind Vertretungen, Kosten, Zuständigkeiten und die getrennte steuerliche Prüfung von Vergütungen.
Dieser Ratgeber richtet sich an Vorstände, Trainer*innen, Jugendleitungen und andere Verantwortliche im Sportverein. Er zeigt einen praxistauglichen Ablauf für die Planung. Maßgeblich bleiben stets die Vorgaben des zuständigen Landessportbundes, Landesfachverbandes oder sonstigen Ausbildungsträgers. Der DOSB weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine zentrale Plattform mit sämtlichen Aus- und Fortbildungsangeboten gibt.
1. Zuerst die Aufgabe, dann die Lizenz bestimmen
Die erste Frage sollte nicht lauten: „Welche Lizenz möchten wir finanzieren?“ Entscheidend ist: „Welche konkrete Aufgabe soll die Person im Verein übernehmen?“ Erst danach lässt sich der passende Ausbildungsweg eingrenzen. Das verhindert, dass der Verein eine Qualifizierung auswählt, die zur späteren Rolle nur teilweise passt. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Sportstätten im Verein organisieren: sicher und planbar.
Sportartspezifisches Training
Wer eine Trainingsgruppe oder Mannschaft in einer bestimmten Sportart anleitet, folgt regelmäßig einem sportartspezifischen Ausbildungsweg. Zuständig ist dafür der Landesfachverband der jeweiligen Sportart oder ein von ihm beauftragter Ausbildungsträger. Der Verein sollte vor der Anmeldung Sportart, Altersgruppe, Leistungsniveau, Trainingsumfang und Verantwortungsbereich der vorgesehenen Tätigkeit dokumentieren.
Diese Klärung ist für die Personalplanung wichtig: Eine Person, die ein Einstiegsangebot begleitet, kann eine andere Qualifizierung benötigen als jemand, der dauerhaft eine leistungsorientierte Nachwuchsgruppe trainieren soll. Welche Lizenz oder Vorqualifikation konkret erforderlich oder sinnvoll ist, beantwortet der zuständige Verband verbindlich.
Sportartübergreifende Angebote
Für sportartübergreifende Tätigkeiten kommen insbesondere Qualifizierungen als Übungsleiter*in, Jugendleiter*in oder Vereinsmanager*in infrage. Der DOSB verweist hierfür an den Landessportbund des jeweiligen Bundeslandes. Dort erhalten Vereine Informationen zu Lehrgängen, Zulassung, Gebühren und Fortbildungen.
Ein sportartübergreifender Übungsleiterweg kann für allgemeine Bewegungsangebote, Fitnessgruppen oder breitensportliche Kurse passend sein. Eine Jugendleiterqualifizierung bezieht sich auf Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit. Vereinsmanagement-Lehrgänge richten sich dagegen an Personen mit organisatorischen, rechtlichen oder finanziellen Vereinsaufgaben. Die Bezeichnung einer Lizenz allein ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob sie zur vorgesehenen Aufgabe und zu den Verbandsvorgaben passt.
Der DOSB erläutert in seinen FAQs zur Lizenzausbildung, welche Organisationen für die jeweiligen Ausbildungswege zuständig sind. Für den Verein folgt daraus ein klarer erster Schritt: Aufgabe beschreiben, Sportart zuordnen und anschließend den zuständigen Ausbildungsträger kontaktieren.
2. Den Ausbildungsweg mit C-, B- und A-Lizenz planen
Die DOSB-Lizenzausbildung ist mehrstufig aufgebaut. Für die Vereinsplanung sind zunächst die Mindestumfänge relevant:
- C-Lizenz: mindestens 120 Lerneinheiten
- B-Lizenz: mindestens 60 Lerneinheiten
- A-Lizenz: mindestens 90 Lerneinheiten
Eine Lerneinheit umfasst 45 Minuten. Diese Angaben beschreiben DOSB-Mindestumfänge. Wie ein Lehrgang aufgeteilt ist und welche zusätzlichen Voraussetzungen, Prüfungen oder Praxisanteile gelten, legt der zuständige Ausbildungsträger fest. Vereine sollten daher nicht nur die reine Zahl der Lerneinheiten budgetieren, sondern den vollständigen zeitlichen Ablauf des konkreten Lehrgangs prüfen.
C-Lizenz: Einstieg strukturiert vorbereiten
Die C-Lizenz ist häufig der erste strukturierte Qualifizierungsschritt für bereits aktive oder neue Übungsleitende und Trainer*innen. Mindestens 120 Lerneinheiten bedeuten einen spürbaren Zeitaufwand. Neben den Lehrgangstagen können je nach Träger weitere Bestandteile wie Prüfungen, Hospitationen, Eigenstudium oder digitale Lernphasen anfallen. Ob und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, muss der Verein dem jeweiligen Lehrgangsangebot entnehmen.
Für den Trainingsbetrieb empfiehlt sich eine einfache Einsatzplanung: Wer übernimmt die Gruppe während der Lehrgangstermine? Muss eine Vertretung eingewiesen werden? Und in welchem Angebot kann die qualifizierte Person ihre neue Aufgabe anschließend dauerhaft wahrnehmen? So wird die Ausbildung nicht nur finanziert, sondern in die Vereinsarbeit eingebunden.
B-Lizenz: Entwicklung und Erfahrung verbinden
Für die B-Lizenz sind grundsätzlich eine gültige C-Lizenz und praktische Erfahrung erforderlich. Der B-Lehrgang sollte deshalb nicht losgelöst vom bisherigen Einsatz geplant werden. Vor einer Anmeldung gehören Lizenzstatus, nachweisbare Praxis und die konkreten Zulassungsanforderungen des zuständigen Verbandes auf die Prüfliste.
Eine B-Lizenz kann in der Personalplanung sinnvoll sein, wenn eine Person dauerhaft vertiefte sportfachliche Aufgaben, eine bestimmte Zielgruppe oder eine anspruchsvollere Trainingsrolle übernehmen soll. Der Verein sollte vorab festhalten, welche Aufgabe nach dem Abschluss vorgesehen ist. Damit lassen sich Kosten, Vertretungen und die weitere Entwicklung realistischer planen.
A-Lizenz: langfristig und verbindlich planen
Die A-Lizenz setzt grundsätzlich eine gültige B-Lizenz und mehrjährige Erfahrung voraus. Auch sie umfasst mindestens 90 Lerneinheiten. Für Vereine ist dies ein langfristiger Entwicklungsschritt, der nicht erst mit der Lehrgangsanmeldung beginnt. Besonders bei begrenzten Budgets kann es sinnvoll sein, Kosten und Einsatzplanung über mehrere Haushaltsjahre zu betrachten.
Der DOSB reformiert das Lizenzsystem von Januar 2026 bis Dezember 2028 und will dabei die Rahmenrichtlinien aktualisieren. Vereine sollten bei länger laufenden Qualifizierungsplänen deshalb regelmäßig prüfen, ob sich beim zuständigen Verband Zulassung, Inhalte oder Übergangsregelungen ändern. Die DOSB-Information zur Lizenz ordnet den Reformrahmen ein.
3. Zuständigkeit und Anmeldung richtig klären
Eine häufige Fehlerquelle ist die Suche nach einem zentralen DOSB-Anmeldeportal. Der DOSB bündelt nicht sämtliche Lehrgänge aller Sportarten und Bundesländer an einer Stelle. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Ausbildungsträger. Für sportartübergreifende Angebote ist dies regelmäßig der Landessportbund, für sportartspezifische Trainer*innenausbildungen der zuständige Fachverband.
Praktischer Ablauf für den Verein
- Rolle beschreiben: Sportart, Zielgruppe, Trainingsumfang, Leistungsniveau und Verantwortungsbereich festhalten.
- Ausbildungsweg bestimmen: Den zuständigen Landessportbund für sportartübergreifende Angebote oder den zuständigen Landesfachverband für sportartspezifische Qualifikationen ansprechen.
- Lehrgangskalender prüfen: Termine, Gebühren, Fristen, Präsenz- und Onlineanteile sowie Prüfungsbestandteile vergleichen.
- Zulassung klären: Anforderungen wie Vorbildung, Mindestalter, Mitgliedschaft, Erste-Hilfe-Nachweis, Praxiserfahrung oder weitere Nachweise beim Träger prüfen und bei Bedarf schriftlich bestätigen lassen.
- Finanzierung beschließen: Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Übernachtungen und gegebenenfalls Vertretungskosten nach den vereinsinternen Zuständigkeiten freigeben.
- Vertretung organisieren: Für Lehrgangstermine eine namentlich benannte Vertretung vorsehen und die Trainingsgruppe rechtzeitig informieren.
- Nachweise archivieren: Anmeldebestätigung, Teilnahmebescheinigung, Lizenz, Fortbildungsnachweise und Kostenbelege zentral und zugriffssicher ablegen.
Bei externen Vorqualifikationen, anderen Verbandslizenzen oder bereits besuchten Modulen ist besondere Vorsicht sinnvoll. Ob eine Anrechnung möglich ist, entscheidet der zuständige Ausbildungsträger. Der Verein sollte sich die Anerkennung vor der Anmeldung schriftlich bestätigen lassen und nicht allein auf mündliche Auskünfte oder frühere Einzelfälle vertrauen.
4. Fortbildungen und Lizenzablauf in die Jahresplanung aufnehmen

C- und B-Lizenzen sind nach DOSB-Angabe in der Regel vier Jahre gültig. A-Lizenzen gelten zwei Jahre. Für eine Verlängerung sind Fortbildungsmaßnahmen erforderlich. Bei C- und B-Lizenzen ist die Formulierung „in der Regel“ wichtig: Konkrete Fortbildungsumfänge, Fristen, Anerkennungen und die Folgen eines Ablaufs legt der ausstellende Verband fest.
Fortbildungen sollten nicht erst im Ablaufmonat gesucht werden. Als vereinsinterne Planungsregel bietet sich an, sechs bis zwölf Monate vor dem Lizenzende tätig zu werden. Dieser Zeitraum ist keine DOSB-Frist, schafft aber Spielraum, falls Lehrgänge ausgebucht sind, Termine mit Beruf oder Saison kollidieren oder der Ausbildungsträger Rückfragen zu Anerkennungen hat.
Lizenzregister des Vereins
Ein einfaches digitales Register genügt, wenn es aktuell gehalten wird und die verantwortlichen Personen darauf zugreifen können. Es sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name und Funktion der eingesetzten Person
- Sportart oder Angebotsbereich
- Lizenzstufe und Lizenzart
- Ausstellender Verband
- Ausstellungs- und Ablaufdatum
- Vom Verband geforderter Fortbildungsumfang
- Bereits absolvierte und gegebenenfalls anerkannte Fortbildungen
- Nächste Anmeldefrist und geplanter Lehrgang
- Vertretung während der Fortbildung
- Verantwortliche Person im Verein
Ein monatlicher oder quartalsweiser Abgleich hilft, Fristen nicht zu übersehen. Entscheidend ist nicht die Software, sondern die klare Verantwortung. Der Verein sollte festlegen, wer Daten einträgt, wer Ablaufdaten kontrolliert und wer bei Rückfragen den Kontakt zum Verband übernimmt. Das ist insbesondere bei Vorstandswechseln wichtig.
Was gilt bei abgelaufenen Lizenzen?
Bei Überschreitung der Gültigkeit treffen die Ausbildungsträger eigene Festlegungen. Je nach Verband können besondere Fortbildungen, zusätzliche Nachweise oder andere Verfahren vorgesehen sein. Der Verein sollte daher direkt beim Aussteller erfragen, welche Regelung für die betreffende Lizenz gilt und welche Schritte für eine Verlängerung erforderlich sind.
Auch bei der Auswahl einer Fortbildung ist eine vorherige Prüfung wichtig. Nicht jede Veranstaltung wird automatisch für jede Lizenzstufe oder Sportart anerkannt. Vor der Buchung sollte der Verein beim zuständigen Ausbildungsträger klären, ob der Lehrgang für die geplante Verlängerung berücksichtigt wird.
5. Qualifizierung in die Vereinsorganisation einbinden
Für sport-vereine.org ist die Lizenzplanung vor allem eine Organisationsaufgabe: Qualifizierung, Einsatzplanung und Kommunikation müssen zusammenpassen. Eine bestandene Ausbildung hat wenig Nutzen, wenn anschließend keine passende Aufgabe vorgesehen ist oder die Trainingsgruppe während der Lehrgangszeiten ohne klare Vertretung bleibt.
Der Verein sollte deshalb für jede geplante Qualifizierung eine kurze Vereinbarung oder Beschlussdokumentation anlegen. Darin können die vorgesehene Rolle, der Ausbildungsträger, die Kostenübernahme, Lehrgangszeiten, Vertretung und die Ablage der Nachweise festgehalten werden. Das schafft Transparenz, ohne eine zusätzliche komplizierte Verwaltungsstruktur aufzubauen.
Vertretung und Wissenstransfer planen
Vertretungen sollten nicht erst bei einer kurzfristigen Absage gesucht werden. Sinnvoll ist eine Person, die die Trainingsgruppe, organisatorische Abläufe und Kontaktwege kennt. Nach dem Lehrgang kann ein kurzes Teamgespräch helfen, relevante Inhalte für die Vereinsarbeit festzuhalten. Dabei geht es nicht darum, Lehrgangsinhalte zu vervielfältigen, sondern um die praktische Frage, was sich im jeweiligen Angebot umsetzen lässt.
Auch bei einem Wechsel der Trainerin oder des Trainers bleibt das Lizenzregister hilfreich. Es dokumentiert, welche Qualifikationen im Verein vorhanden sind, welche Fortbildungen anstehen und wo mittelfristig Bedarf entsteht. So kann der Verein rechtzeitig entscheiden, ob er vorhandene Personen weiterqualifiziert oder zusätzliche Trainer*innen und Übungsleitende gewinnt.
6. Vergütung und Steuer: Übungsleiterpauschale korrekt einordnen
Qualifikation und Vergütung sind zwei getrennte Prüfungen. Eine DOSB-Lizenz macht eine Zahlung nicht automatisch steuerfrei. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen, die konkrete Tätigkeit, die Nebenberuflichkeit und der Auftraggeber.
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Übungsleiterpauschale 3.300 Euro pro Jahr. Die Ehrenamtspauschale beträgt 960 Euro pro Jahr. Beide Beträge gelten nur innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
§ 3 Nummer 26 EStG erfasst Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter*in, Ausbilder*in, Erzieher*in, Betreuer*in oder vergleichbaren Tätigkeiten zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke. Nicht jede Tätigkeit in einem Sportverein fällt automatisch unter diese Steuerbefreiung.
Vor einer Auszahlung sollte der Verein deshalb prüfen, ob die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird und ob die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Mehrere Tätigkeiten oder weitere Auftraggeber können für die Einordnung relevant sein. Bei Arbeitsverträgen, mehreren Beschäftigungen, sozialversicherungsrechtlichen Fragen oder höheren Vergütungen sollte der Verein sein Lohnbüro oder eine Steuerberatung einbeziehen. Die Lizenzplanung kann diese Prüfung unterstützen, sie aber nicht ersetzen. Für die konkrete Einordnung der Beträge hilft der Überblick zur Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale im Sportverein.
7. Typische Fehler in der Vereinsorganisation
- Lizenz und Aufgabe passen nicht zusammen: Eine allgemeine Qualifikation wird geplant, obwohl für die konkrete sportartspezifische Rolle die Vorgaben des Fachverbandes geprüft werden müssten.
- Die Anmeldung erfolgt zu spät: Lehrgänge sind ausgebucht oder kollidieren mit wichtigen Terminen des Vereins.
- Fortbildungen werden erst nach Ablauf gesucht: Dann bleibt wenig Zeit, Anerkennung und Verlängerung mit dem Verband zu klären.
- Externe Nachweise werden ungeprüft anerkannt: Der zuständige Ausbildungsträger hat die Anrechnung noch nicht bestätigt.
- Nur die Lehrgangsgebühr wird budgetiert: Fahrt, Übernachtung, mögliche Prüfungs- und Vertretungskosten fehlen im Finanzplan.
- Die Lizenzdatei liegt bei einer Einzelperson: Bei einem Vorstandswechsel können Fristen und Nachweise verloren gehen.
- Steuerfreiheit wird pauschal angenommen: Lizenz, Vergütung und Übungsleiterpauschale werden miteinander verwechselt.
- Die Planung endet mit der Anmeldung: Vertretung, Nachweisablage und der spätere Einsatz nach der Qualifizierung bleiben offen.
8. Jahresablauf für die Qualifizierungsplanung
Im vierten Quartal
Das Lizenzregister aktualisieren, Ablaufdaten prüfen, Fortbildungsbedarf erfassen und den Haushaltsentwurf für das Folgejahr vorbereiten. Für jede Trainingsgruppe sollte erkennbar sein, wer die Aufgabe übernimmt und wer während Fortbildungen vertreten kann.
Zu Jahresbeginn
Die Lehrgangskalender der zuständigen Verbände prüfen, Anmeldungen vornehmen und Kostenfreigaben dokumentieren. Bei neuen Trainer*innen oder Übungsleitenden sollte der Verein zusätzlich Zuständigkeiten, Kommunikationswege und die Ablage von Nachweisen erläutern.
Während der Saison
Teilnahmen und Nachweise unmittelbar nach dem Lehrgang im Register erfassen. Im Team kann besprochen werden, welche Folgen die Qualifizierung für Aufgabenverteilung und Trainingsorganisation hat. Ändert der Verband Vorgaben oder Lehrgangsangebote, wird der Plan entsprechend angepasst. Bei der Einsatzplanung sollten auch faire Trainingszeiten im Mehrspartenverein berücksichtigt werden.
Sechs bis zwölf Monate vor Ablauf
Die Verlängerungsanforderungen beim Aussteller bestätigen lassen, eine geeignete Fortbildung buchen und die Vertretung eintragen. Bei einer bereits abgelaufenen Lizenz sollte der Verein zuerst die konkrete Verbandsregelung einholen, statt von einer einheitlichen bundesweiten Lösung auszugehen.
FAQ zu DOSB-Lizenzen und Qualifizierung
Welche Lizenz passt zu einem sportartübergreifenden Kurs?
Für sportartübergreifende Angebote ist häufig ein Übungsleiter-Ausbildungsweg des Landessportbundes relevant. Die konkrete Zuordnung hängt von Inhalt, Zielgruppe und den Regelungen im jeweiligen Bundesland ab.
Wer ist für eine sportartspezifische Trainerlizenz zuständig?
In der Regel der zuständige Landesfachverband oder ein von ihm beauftragter Ausbildungsträger. Lehrgangskalender, Zulassung und konkrete Anforderungen sollte der Verein direkt dort prüfen.
Wie viele Lerneinheiten muss der Verein einplanen?
Als DOSB-Mindestwerte gelten 120 Lerneinheiten für C, 60 für B und 90 für A. Eine Lerneinheit dauert 45 Minuten. Zusätzliche Anforderungen des zuständigen Verbandes können hinzukommen.
Wer entscheidet über externe Vorqualifikationen?
Der ausstellende oder zuständige Ausbildungsträger. Eine mögliche Anerkennung sollte vor der Anmeldung schriftlich bestätigt werden.
Wann ist die Fortbildung zur Verlängerung fällig?
C- und B-Lizenzen gelten in der Regel vier Jahre, A-Lizenzen zwei Jahre. Die konkreten Fortbildungs- und Verlängerungsregeln legt der zuständige Verband fest. Für die Vereinsorganisation ist es sinnvoll, sechs bis zwölf Monate vor Ablauf mit der Planung zu beginnen.
Ist eine Zahlung bis 3.300 Euro immer steuerfrei?
Nein. Die Übungsleiterpauschale gilt 2026 nur, wenn die Voraussetzungen von § 3 Nummer 26 EStG erfüllt sind. Bei individuellen oder komplexen Fällen sollte der Verein steuerliche Beratung einholen.
