Eine starke Jugendarbeit im Sportverein beginnt nicht erst beim nächsten Training. Sie zeigt sich darin, ob Kinder und Jugendliche willkommen sind, ihre Perspektiven einbringen können, verlässliche Bezugspersonen haben und sich sicher fühlen. Ebenso wichtig sind qualifizierte Übungsleitende, klare Zuständigkeiten und Angebote, die zum Alltag junger Menschen passen.

Der Sportverein ist mehr als ein Ort für Training und Wettkampf. Der organisierte Kinder- und Jugendsport verbindet Bewegung mit Bildung, Engagement, Teilhabe und sozialem Lernen. Der DOSB beschreibt Kinder- und Jugendsport deshalb ausdrücklich als Jugendarbeit sowie als Bildungs-, Gesundheits-, Engagement- und Teilhabefeld. Die Einordnung des DOSB zum Kinder- und Jugendsport bietet dafür eine fachliche Grundlage.

Dieser Beitrag richtet sich an Vorstände, Jugendleitungen, Trainerinnen und Trainer sowie engagierte Mitglieder. Er bündelt fünf Schritte für die Vereinsentwicklung: junge Menschen beteiligen, Schutzstrukturen aufbauen, Engagierte qualifizieren, Schule und Ganztag als Partner gewinnen und Angebote regelmäßig überprüfen. Welche Regelungen im Einzelfall gelten, kann je nach Bundesland, Kommune, Schule, Sportverband und Vereinsordnung unterschiedlich sein.

1. Kinder und Jugendliche ernsthaft beteiligen

Beteiligung bedeutet mehr, als Kinder nach ihrer Lieblingssportart zu fragen. Sie wird konkret, wenn junge Menschen Einfluss auf Themen nehmen, die ihren Vereinsalltag tatsächlich betreffen: Trainingszeiten, Regeln, Turnierfahrten, Musik in der Halle, Pausen, Veranstaltungen oder die Gestaltung des Vereinsheims.

Die Deutsche Sportjugend ordnet Kinderrechte im Sport als Zusammenspiel von Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten ein. Für den Verein folgt daraus: Kinder und Jugendliche brauchen sichere Rahmenbedingungen, gute Entwicklungs- und Bewegungsmöglichkeiten sowie echte Mitsprache. Die dsj erläutert die Kinderrechte im Sport ausführlich.

Mit kleinen Entscheidungen anfangen

Nicht jede Entscheidung muss durch ein aufwendiges Jugendgremium laufen. Ein Verein kann mit überschaubaren Formaten beginnen:

  • Eine kurze Befragung nach dem Training: Was macht euch Spaß? Was stört euch? Was fehlt?
  • Ein regelmäßiger Jugendtreff mit einer festen Ansprechperson aus dem Vorstand.
  • Ein Jugendteam, das ein Vereinsfest, eine Ferienaktion oder ein Turnier mitplant.
  • Ein Trainingsrat, in dem Kinder passende Übungen oder Aufwärmspiele auswählen.
  • Eine Jugendvertretung mit klar beschriebenen Aufgaben und einem geregelten Austausch mit dem Vorstand.

Entscheidend ist die Rückmeldung danach. Wenn Vorschläge nicht umgesetzt werden können, sollte der Verein die Gründe verständlich erklären. Andernfalls kann der Eindruck entstehen, Beteiligung sei nur eine symbolische Befragung.

Ein einfacher Beteiligungsablauf

  1. Frage stellen: Der Verein grenzt ein Thema ein, etwa Trainingszeiten oder die nächste Ferienaktion.
  2. Perspektiven sammeln: Je nach Alter eignen sich Abstimmungen, Kartenabfragen, Gespräche, Zeichnungen oder digitale Umfragen.
  3. Optionen entwickeln: Trainerteam, Jugendleitung und Jugendliche formulieren realistische Möglichkeiten.
  4. Entscheidung treffen: Die zuständige Stelle entscheidet transparent und berücksichtigt die Rückmeldungen.
  5. Ergebnis prüfen: Zu einem vereinbarten Zeitpunkt wird gemeinsam ausgewertet, was funktioniert und was angepasst werden sollte.

Altersgerechte Beteiligung braucht unterschiedliche Methoden. Jüngere Kinder können mit Symbolkarten, kurzen Gesprächsrunden oder praktischen Tests einbezogen werden. Jugendliche können bei größeren Vorhaben Verantwortung für Planung, Kommunikation und Auswertung übernehmen. Dafür benötigen sie einen klaren Auftrag, erreichbare Erwachsene und eine Einführung in ihre Aufgaben.

2. Ein Schutzkonzept als verbindliche Vereinsstruktur etablieren

Junge Sportlerin im vertraulichen Gespräch mit Ansprechpersonen des Sportvereins

Jugendarbeit braucht sichere Rahmenbedingungen. Schutz vor Gewalt umfasst nicht nur sexualisierte Gewalt. Dazu zählen auch körperliche und psychische Gewalt, Grenzverletzungen, diskriminierendes Verhalten, Machtmissbrauch und Vernachlässigung. Schutz entsteht nicht durch ein einzelnes Dokument, sondern durch klare Standards im Vereinsalltag.

Der Safe-Sport-Handlungsleitfaden der Deutschen Sportjugend liegt laut offizieller Publikationsseite in der 4. Auflage von 2025 vor. Er richtet sich an Sportvereine und behandelt Prävention, Intervention und den Umgang mit Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt.

Auch das dsj-Stufenmodell zu Richtlinien und Qualitätsstandards verdeutlicht, dass Schutzmaßnahmen als Organisationsentwicklung zu verstehen sind. Der Safe Sport Code des DOSB kann dabei als sportartübergreifendes Musterregelwerk dienen. Er ist jedoch kein automatisch für jeden Verein geltendes Gesetz und ersetzt kein eigenes Schutzkonzept für den Sportverein.

Bausteine eines funktionierenden Schutzkonzepts

  • Risiko- und Potenzialanalyse: Der Verein prüft Orte, Situationen und Abläufe, in denen Grenzverletzungen begünstigt oder übersehen werden könnten. Dazu gehören Umkleiden, Fahrten, Einzeltrainings, digitale Kommunikation, Übernachtungen und der Umgang mit Fotos.
  • Verhaltensregeln: Ein Verhaltenskodex beschreibt verständlich, welches Verhalten erwartet wird und welche Grenzen gelten. Regeln sollten für Trainerteam, Vorstand, Betreuungspersonen und Jugendliche nachvollziehbar sein.
  • Ansprechpersonen: Der Verein benennt erreichbare Ansprechpersonen sowie Vertretungen und macht deren Kontaktwege bekannt. Die Auswahl und Ausgestaltung sollte zur Vereinsgröße und zu vorhandenen Strukturen passen.
  • Beschwerdewege: Kinder und Jugendliche müssen wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie sich unwohl fühlen oder etwas beobachten. Der Weg sollte auch ohne die eigene Trainerin oder den eigenen Trainer funktionieren.
  • Interventionsplan: Für Hinweise und Verdachtsfälle braucht es einen abgestimmten Ablauf: zuhören, Ruhe bewahren, keine vorschnellen Zusagen machen, Beobachtungen dokumentieren, die zuständige Fachberatung einbeziehen und Schutzmaßnahmen prüfen.
  • Personalverantwortung: Auswahl, Einarbeitung, Fortbildung und regelmäßige Gespräche mit Engagierten sollten Schutzaspekte einbeziehen.
  • Evaluation: Das Konzept sollte nach Vorfällen, neuen Angeboten oder Ortswechseln sowie in einem vom Verein festgelegten Turnus überprüft werden.

Was bei einem Hinweis wichtig ist

Werden Trainerinnen, Trainer oder Vorstandsmitglieder mit einer Mitteilung konfrontiert, sollten sie aufmerksam zuhören und die betroffene Person ernst nehmen. Ungeeignet sind suggestive Fragen, eigene Ermittlungen, eine Konfrontation mit der beschuldigten Person oder die Zusage absoluter Geheimhaltung. Hilfreich ist eine sachliche Dokumentation von Datum, Ort, Beteiligten und möglichst wörtlichen Aussagen.

Das weitere Vorgehen hängt vom Einzelfall ab. Bei konkreten Verdachtsfällen sowie bei Fragen zu Strafrecht, Arbeitsrecht, Vereinsrecht, Datenschutz oder Aufsichtspflichten sollte der Verein fachkundige Beratung und eine zuständige Fachberatungsstelle einbeziehen. Der DOSB bündelt auf seiner Safe-Sport-Seite Informationen zu Ansprechpersonen, Mindeststandards, rechtlicher Orientierung und praktischen Arbeitshilfen.

Ein erweitertes Führungszeugnis kann je nach Tätigkeit, Gefährdungseinschätzung, Landesrecht, kommunaler Vereinbarung oder verbandsspezifischer Vorgabe relevant sein. Eine pauschale, für alle Vereine identische Aussage ist nicht möglich. Der Vorstand sollte die jeweils zuständige Jugend- oder Sportorganisation, das Jugendamt oder fachkundige Beratung einbeziehen und Datenschutzanforderungen beachten.

3. Trainerinnen, Trainer und Ehrenamtliche qualifizieren

Gute Jugendarbeit hängt wesentlich von den Menschen ab, die das Training und das Vereinsleben gestalten. Fachliche Sportkompetenz ist wichtig, reicht aber nicht allein. Trainerinnen und Trainer im Kinder- und Jugendsport müssen Gruppen anleiten, Konflikte moderieren, Grenzen erkennen, unterschiedliche Leistungsniveaus berücksichtigen und mit Eltern sowie dem Vorstand kommunizieren können.

Ein Qualifizierungsprofil festlegen

Der Verein kann für jede Tätigkeit ein kurzes Profil erstellen:

  • Welche sportfachlichen Kenntnisse werden benötigt?
  • Welche pädagogischen Fähigkeiten sind für die Altersgruppe wichtig?
  • Welche Inhalte zu Kinderrechten, Prävention und Intervention müssen bekannt sein?
  • Welche Erste-Hilfe-, Aufsichts- oder sportartspezifischen Anforderungen gelten vor Ort?
  • Wer begleitet neue Ehrenamtliche in den ersten Wochen?

Fortbildungen sollten nicht nur einmalig vor Beginn der Tätigkeit stattfinden. Ein Jahresplan kann kurze interne Austauschrunden mit externen Lehrgängen verbinden. Mögliche Themen sind altersgerechte Kommunikation, Konflikte im Team, inklusive Trainingsgestaltung, digitale Kommunikation, Elternarbeit, Umgang mit Leistungsdruck und Safe Sport.

Neue Trainerinnen und Trainer profitieren von einer festen Einarbeitung. Dazu können ein Gespräch mit der Jugendleitung, die Übergabe des Schutzkonzepts, eine Hospitation, Informationen zu Notfall- und Beschwerdewegen sowie eine Rückmeldung nach den ersten Trainingseinheiten gehören. Damit wird deutlich, dass Qualität und Schutz gemeinsame Aufgaben des Vereins sind.

Jugendliche als Engagierte gewinnen

Jugendliche können schrittweise Verantwortung im Verein übernehmen. Der Einstieg kann über klar abgegrenzte Aufgaben erfolgen: Aufwärmspiele vorbereiten, jüngere Gruppen unterstützen, Veranstaltungen moderieren, Inhalte für Vereinskanäle nach vereinbarten Regeln erstellen oder bei der Planung eines Camps helfen. Mit Erfahrung und passender Begleitung können weitere Aufgaben folgen.

Wichtig sind klare Zuständigkeiten und erwachsene Begleitung. Jugendliche sollten nicht unbeabsichtigt allein mit schwierigen Konflikten, Aufsichtssituationen oder Verdachtsfällen gelassen werden. Anerkennung kann beispielsweise durch Zertifikate, Fortbildungszuschüsse, Tätigkeitsnachweise, öffentliche Wertschätzung oder eine verantwortliche Rolle in der Jugendstruktur erfolgen.

4. Schule und Ganztag als Partner gewinnen

Verein und Schule gestalten gemeinsam ein Bewegungsangebot für Kinder

Kooperationen mit Schulen aufbauen kann einen Zugang zum Sportverein eröffnen. Kinder lernen Angebote und Ansprechpersonen im schulischen Umfeld kennen; der Verein kann zugleich Kontakte zu Familien und pädagogischen Fachkräften aufbauen.

Die gemeinsamen Handlungsempfehlungen von Kultusministerkonferenz und DOSB für den Schulsport 2023 bis 2028 sehen eine Zusammenarbeit von Schulen, Sportverbänden und Sportvereinen im Ganztag sowie bei außerunterrichtlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportkonzepten vor. Dabei sollen auch die Wünsche und Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden. Die gemeinsamen Handlungsempfehlungen von KMK und DOSB sind eine bundesweite fachliche Grundlage.

Sie sind jedoch keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung für jeden Verein. Ganztag, Aufsicht, Vergütung, Qualifikationsanforderungen, Datenschutz und Förderbedingungen können landesrechtlich, kommunal oder schulbezogen unterschiedlich geregelt sein. Die KMK-Übersicht zum Sport im Bildungsbereich verweist ebenfalls auf die Rolle der Länder und auf landesspezifische Regelungen und Wettbewerbe.

Eine Kooperation praktisch vorbereiten

  1. Bedarf klären: Welche Altersgruppen, Zeiten, Räume und Sportinteressen gibt es an der Schule?
  2. Ansprechpersonen benennen: Schule und Verein bestimmen jeweils eine koordinierende Person.
  3. Angebot beschreiben: Ziele, Inhalte, Gruppengröße, Dauer, Material, Vertretung und Rückmeldewege werden schriftlich festgehalten.
  4. Verantwortung klären: Aufsicht, An- und Abmeldung, Notfälle, Versicherung, Datenschutz und Kommunikation werden vor dem Start abgestimmt.
  5. Übergang in den Verein planen: Schnuppertermine, klare Ansprechpersonen und verständliche Informationen zur Anmeldung erleichtern den nächsten Schritt.
  6. Auswerten: Nach einem Durchlauf sprechen Schule, Verein und Kinder über Erfahrungen und Verbesserungsmöglichkeiten.

Ein Schulangebot sollte nicht als isoliertes Zusatzprogramm geplant werden. Wenn ein Übergang in reguläre Vereinsangebote vorgesehen ist, sollten Kinder und Familien nachvollziehen können, welche Möglichkeiten es gibt. Bei der Planung können auch Beiträge, Ausrüstung und Fahrwege berücksichtigt werden, damit mögliche Zugangshürden sichtbar werden.

5. Die Jugendarbeit in 90 Tagen weiterentwickeln

Ein Entwicklungsprozess wird überschaubar, wenn der Verein ihn in Etappen organisiert. Das folgende 90-Tage-Modell ist eine mögliche Orientierung, auch für kleinere Vereine mit wenigen Ehrenamtlichen. Es ersetzt keine Prüfung der jeweils geltenden Vorgaben.

Tage 1 bis 30: Zuhören und prüfen

  • Vorstand und Jugendleitung bilden ein kleines Projektteam.
  • Kinder und Jugendliche werden mit altersgerechten Methoden befragt.
  • Das Team prüft Trainingsorte, Fahrten, digitale Kanäle und Beschwerdewege auf Risiken.
  • Vorhandene Ordnungen, Verhaltensregeln und Ansprechpersonen werden gesammelt.
  • Kooperationsmöglichkeiten mit einer nahegelegenen Schule oder einem Ganztagsangebot werden ermittelt.

Tage 31 bis 60: Regeln und Verantwortungen festlegen

  • Der Verein verabschiedet oder überarbeitet einen verständlichen Verhaltenskodex.
  • Ansprechpersonen und Vertretungen werden benannt.
  • Ein Ablauf für Beschwerden und Hinweise wird schriftlich festgehalten.
  • Das Trainerteam erhält eine erste Einführung und kennt die internen und externen Beratungswege.
  • Ein konkretes Beteiligungsprojekt, etwa ein Jugendturnier, wird gemeinsam geplant.

Tage 61 bis 90: Erproben und auswerten

  • Das Beteiligungsprojekt startet mit einem klaren Auftrag und einem im Verein abgestimmten Rahmen.
  • Ein Schul- oder Ganztagsangebot wird als Pilot abgestimmt, sofern die Rahmenbedingungen passen.
  • Der Vorstand veröffentlicht, was entschieden wurde und wer zuständig ist.
  • Kinder, Jugendliche, Eltern und Engagierte geben strukturiertes Feedback.
  • Das Projektteam beschließt konkrete nächste Schritte mit Termin und verantwortlichen Personen.

Checkliste für die Vereinsentwicklung

Die folgende Kurzprüfung hilft dem Vorstand bei einer ersten Bestandsaufnahme:

  • Gibt es eine Jugendordnung oder eine vergleichbare Regelung für Beteiligung und Zuständigkeiten?
  • Wer vertritt die Interessen der Kinder und Jugendlichen im Vorstand oder im Austausch mit dem Vorstand?
  • Werden junge Menschen vor Entscheidungen, die ihren Vereinsalltag betreffen, verständlich gefragt?
  • Existiert ein schriftliches Schutzkonzept mit Risikoanalyse, Verhaltenskodex, Ansprechpersonen und Interventionsplan?
  • Sind Beschwerdewege sichtbar und für Kinder verständlich erklärt?
  • Wissen neue Trainerinnen und Trainer, welche Regeln, Meldewege und Unterstützungsangebote gelten?
  • Gibt es einen regelmäßigen Qualifizierungs- und Austauschtermin für das Jugendteam?
  • Ist geklärt, welche landesrechtlichen oder verbandsspezifischen Vorgaben für Führungszeugnisse, Aufsicht und Datenschutz gelten?
  • Hat der Verein eine Schule, einen Hort oder einen Ganztag als möglichen Kooperationspartner angesprochen?
  • Werden Angebote regelmäßig gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen überprüft?

Typische Fehler in der Jugendarbeit

Beteiligung nur als Abstimmung verstehen

Eine einzelne Online-Abfrage ersetzt keine verlässliche Jugendstruktur. Regelmäßige Gesprächsmöglichkeiten, nachvollziehbare Entscheidungen und klar abgegrenzte Aufgaben schaffen eine belastbarere Grundlage für Beteiligung.

Das Schutzkonzept im Ordner liegen lassen

Ein Schutzkonzept kann nur im Alltag Orientierung geben, wenn es bekannt ist und angewendet wird. Es gehört deshalb in die Einarbeitung, in Fortbildungen und in die Gespräche über Fahrten, Einzelkontakte und digitale Kommunikation.

Nur die Trainerinnen und Trainer verantwortlich machen

Schutz, Teilhabe und Qualität sind auch Vorstandsaufgaben. Der Vorstand muss Zuständigkeiten, Ressourcen und Fortbildungen ermöglichen. Trainerinnen und Trainer benötigen Rückhalt und klare Wege für schwierige Situationen.

Schulkooperationen ohne klare Absprachen starten

Ein Erstgespräch ersetzt keine verlässliche Vereinbarung. Verantwortlichkeiten, Aufsicht, Kommunikation, Ausfallregelungen und mögliche Übergänge in den Verein sollten vor dem Start schriftlich geklärt werden.

Jugendarbeit ausschließlich über Leistung organisieren

Wettkampfangebote können ein wichtiger Teil der Vereinsarbeit sein, sprechen aber nicht alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen an. Freizeitgruppen, offene Bewegungsangebote, inklusive Formate und Beteiligungsprojekte können das Angebot ergänzen.

FAQ zur starken Jugendarbeit im Sportverein

Wie groß muss eine Jugendvertretung sein?

Das hängt von der Größe und Satzungsstruktur des Vereins ab. Auch ein kleiner Verein kann mit einer gewählten Jugendsprecherin oder einem gewählten Jugendsprecher und einem festen Vorstandskontakt beginnen. Wichtig sind ein klarer Auftrag, erreichbare Erwachsene und regelmäßige Rückmeldung.

Ist ein Safe Sport Code für jeden Verein verpflichtend?

Der DOSB stellt den Safe Sport Code als sportartübergreifendes Musterregelwerk bereit. Er gilt nicht automatisch in jedem Verein. Ob und in welcher Form ein Verband oder Verein entsprechende Regelungen übernimmt, muss anhand der eigenen Satzung, Ordnungen und Verbandsvorgaben geprüft werden. Ein Code ergänzt ein Schutzkonzept, ersetzt es aber nicht.

Muss jeder Verein ein erweitertes Führungszeugnis verlangen?

Das lässt sich nicht pauschal für alle Vereine und Tätigkeiten beantworten. Relevant sein können die konkrete Tätigkeit, der Kontakt zu Minderjährigen, Landesrecht, kommunale Vereinbarungen und Vorgaben des Sportverbands. Der Verein sollte die zuständige Stelle oder fachkundige Beratung einbeziehen und die Verarbeitung personenbezogener Daten datenschutzkonform organisieren.

Wie kann ein kleiner Verein ohne Jugendwart starten?

Mit einem kleinen Projektteam aus Vorstand, Trainerteam und Jugendlichen. Ein klar begrenztes Vorhaben, etwa eine Jugendbefragung oder ein offener Trainingstag, kann einen realistischen Einstieg schaffen. Anschließend werden Aufgaben verteilt und feste Termine für die Weiterarbeit vereinbart.

Was kostet eine bessere Jugendarbeit?

Der Aufwand hängt von Ausgangslage, Zielen und vorhandenen Strukturen ab. Kosten können unter anderem für Fortbildungen, Material, Fahrtbegleitung, Veranstaltungen oder externe Beratung entstehen. Der Vorstand sollte die Finanzierung des Sportvereins mit Blick auf Haushaltsplan, Satzung, Vereinsordnungen und die steuerliche Situation des eigenen Vereins prüfen. Bei Fragen zur Gemeinnützigkeit oder Mittelverwendung ist fachkundige steuerliche Beratung sinnvoll.

Wie gelingt der Übergang von der Schule in den Verein?

Wenn ein Verein den Übergang ermöglichen möchte, sollte er im Anschluss an ein Schulangebot konkrete nächste Schritte anbieten: ein Schnuppertraining, eine feste Kontaktperson sowie verständliche Informationen zu Anmeldung, Zeiten und Kosten. Ob und wie dies umgesetzt wird, sollte mit der Schule und unter Beachtung der jeweiligen Rahmenbedingungen abgestimmt werden.

Fazit: Jugend wird stark, wenn sie mitgestaltet

Eine zeitgemäße Jugendarbeit verbindet Beteiligung, Schutz, Qualifizierung und Kooperation. Der Vorstand schafft dafür die organisatorischen Voraussetzungen: klare Zuständigkeiten, ausreichend Zeit, passende Fortbildungen und eine regelmäßige Auswertung.

Ein sinnvoller Start kann ein überschaubarer nächster Schritt sein: junge Vereinsmitglieder zu einer konkreten Veränderung befragen, die bestehenden Schutzstrukturen prüfen und einen Termin mit dem Trainerteam vereinbaren. So kann der Verein seine Jugendarbeit gemeinsam und nachvollziehbar weiterentwickeln.

Quellen & weiterführende Informationen