Ein Schutzkonzept schützt Kinder und Jugendliche nicht erst im Verdachtsfall. Es legt fest, wie der Verein Risiken erkennt, sichere Strukturen schafft, Beschwerden ermöglicht und bei Grenzverletzungen oder Gewalt handlungsfähig bleibt. Entscheidend ist deshalb nicht ein fertiger Ordner, sondern ein gemeinsam entwickeltes Vereinssystem, das im Trainingsbetrieb, bei Fahrten, in Umkleiden und in der digitalen Kommunikation tatsächlich funktioniert.
Der Vorstand muss den Prozess anstoßen, Zuständigkeiten klären und die Umsetzung dauerhaft absichern. An der Entwicklung sollten Jugendleitung, Trainerinnen und Trainer, Übungsleitende, Eltern sowie Kinder und Jugendliche beteiligt werden. Die konkrete Ausgestaltung muss zum Verein, zu seinen Sportarten, zum Alter der Mitglieder und zu den vorhandenen Ressourcen passen.
Warum braucht ein Sportverein ein Schutzkonzept?
Sportvereine arbeiten mit Vertrauensbeziehungen, körperlicher Nähe, Abhängigkeiten und häufig mit Situationen, in denen Erwachsene und junge Menschen allein oder in kleinen Gruppen zusammen sind. Umkleiden, Duschen, Wettkampffahrten, Übernachtungen, Einzeltraining und Messenger-Kommunikation gehören in vielen Vereinen zum Alltag. Diese Situationen können sportlich oder pädagogisch notwendig sein, bergen aber auch Risiken für Grenzverletzungen sowie für sexualisierte, körperliche und psychische Gewalt. Weitere Hinweise bietet der Beitrag Junge Engagierte gewinnen und Verantwortung übertragen.
Ein Schutzkonzept schafft verbindliche Orientierung. Es beschreibt sensible Situationen, legt Regeln für Nähe und Distanz fest, benennt erreichbare Ansprechpersonen und definiert Abläufe für Beschwerden, Hinweise und Verdachtsfälle. Außerdem verbindet es Prävention, Qualifizierung, Dokumentation, Intervention, Aufarbeitung und regelmäßige Überprüfung.
Die Deutsche Sportjugend stellt mit dem Handlungsleitfaden „Safe Sport“ eine zentrale Arbeitshilfe bereit. Die vierte Auflage von 2025 richtet sich ausdrücklich an Sportvereine sowie an Verantwortliche im Vorstand, in Geschäftsstellen und im Trainings- und Übungsbetrieb. Der Leitfaden behandelt Prävention und Intervention bei Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport.
In sieben Etappen zum Schutzkonzept

1. Verantwortung übernehmen und den Prozess starten
Am Anfang steht ein klarer Vorstandsbeschluss: Der Verein entwickelt ein Schutzkonzept, stellt Zeit und Zuständigkeiten bereit und informiert seine Mitglieder über das Vorhaben. Sinnvoll ist eine Steuerungsgruppe. Ihr können etwa ein Vorstandsmitglied, die Jugendleitung sowie Vertretungen aus Training oder Übungsbetrieb angehören. Je nach Vereinsstruktur kann eine fachlich geeignete Ansprechperson eingebunden werden.
Die Steuerungsgruppe erstellt einen realistischen Zeitplan, sammelt bereits vorhandene Regeln und klärt, welche Vorgaben des zuständigen Sportfachverbands, Landessportbunds, Jugendamts oder von Fördermittelgebern gelten. Eine externe Fachberatungsstelle kann den Prozess begleiten. Das ist besonders hilfreich, wenn der Verein bislang wenig Erfahrung mit Schutzkonzepten oder mit der Bearbeitung von Hinweisen hat.
Wichtig ist eine eindeutige Aufgabenverteilung: Wer koordiniert die Risikoanalyse? Wer hält Ergebnisse fest? Wer stimmt Regeln ab? Wer entscheidet über die Veröffentlichung? Eine benannte Zuständigkeit ersetzt nicht die Gesamtverantwortung des Vorstands, verhindert aber, dass der Prozess nach einem ersten Treffen stehen bleibt.
2. Risiken und vorhandene Schutzfaktoren analysieren
Die Risiko- und Potenzialanalyse ist das Fundament des Schutzkonzepts. Sie fragt nicht nur: „Wo könnte etwas passieren?“, sondern auch: „Was schützt Kinder und Jugendliche bereits?“ Beziehen Sie verschiedene Perspektiven ein und dokumentieren Sie die Ergebnisse nachvollziehbar. Ein Schutzkonzept sollte nicht aus allgemeinen Mustertexten bestehen, sondern erkennbare Antworten auf die tatsächlichen Abläufe im Verein geben.
Prüfen Sie für jede relevante Vereinssituation unter anderem folgende Fragen:
- Wer hat Zugang zu Kindern und Jugendlichen?
- Wo gibt es Einzelkontakte oder Situationen ohne ausreichende Einsehbarkeit?
- Welche Abhängigkeiten, Machtverhältnisse oder besonderen Vertrauensverhältnisse bestehen?
- Wie werden Beschwerden bisher aufgenommen und an wen können sich junge Menschen wenden?
- Werden bestehende Regeln verständlich vermittelt und im Alltag beachtet?
- Welche Räume, Abläufe oder digitalen Kanäle sind besonders sensibel?
Beziehen Sie Training, Wettkampf, Turniere, Umkleiden, Duschen, Fahrten, Übernachtungen, Ferienangebote, Einzeltraining, Vereinsfeiern und digitale Kommunikation ein. Prüfen Sie auch, ob Kinder und Jugendliche mit Behinderung, junge Menschen mit Sprachbarrieren oder andere Gruppen besondere Zugangshürden zu Informationen und Beschwerdewegen haben.
Geeignete Methoden sind moderierte Workshops, anonyme Fragebögen, Einzelgespräche und Begehungen der Vereinsräume. Kinder und Jugendliche sollten altersgerecht und freiwillig beteiligt werden. Die dsj nennt in ihrem Downloadbereich für Arbeitshilfen und Materialien unter anderem erste Schritte, einen Leitfaden, eine Checkliste für Sportvereine und einen Fragebogen zur Selbstbewertung.
3. Kinder, Jugendliche und Erwachsene beteiligen
Ein Schutzkonzept wird tragfähiger, wenn nicht nur der Vorstand darüber entscheidet. Kinder und Jugendliche wissen oft sehr genau, welche Situationen sich unangenehm, unklar oder unsicher anfühlen. Beteiligung muss freiwillig, altersgerecht und geschützt erfolgen. Es reicht nicht, junge Mitglieder einmal nach ihrer Meinung zu fragen und die Ergebnisse anschließend nicht weiter aufzugreifen.
Praktisch können kurze Gruppenrunden, anonyme Kartenabfragen oder ein Jugendworkshop mit unabhängiger Moderation funktionieren. Erklären Sie vorab, wie Hinweise behandelt werden und an wen sich Teilnehmende bei persönlichen Sorgen wenden können. Eltern können insbesondere zu Kommunikationswegen, Fahrten und Betreuung befragt werden. Trainerinnen, Trainer und Übungsleitende bringen die Perspektive des Trainingsalltags ein; der Vorstand klärt Ressourcen und verbindliche Zuständigkeiten.
Informieren Sie nach der Auswertung darüber, welche Vorschläge übernommen wurden und weshalb einzelne Maßnahmen anders umgesetzt werden. So wird Beteiligung sichtbar und glaubwürdig. Die Kultusministerkonferenz beschreibt Schutzkonzeptarbeit im schulischen Kontext als längerfristigen Organisations- und Entwicklungsprozess. Dieser Gedanke ist für Vereine fachlich übertragbar, die schulischen Empfehlungen sind jedoch keine unmittelbaren Vorgaben für Sportvereine.
4. Verhaltensregeln verbindlich formulieren
Ein Verhaltenskodex sollte kurz, verständlich und alltagstauglich sein. Vermeiden Sie abstrakte Aussagen wie „Alle verhalten sich angemessen“. Beschreiben Sie stattdessen konkrete Erwartungen und klären Sie, wie sportfachlich notwendige Hilfestellungen sicher gestaltet werden können.
Regeln sollten mindestens diese Situationen abdecken:
- Nähe und Distanz: Körperkontakt braucht einen sportfachlichen oder pädagogischen Anlass, wird angekündigt und respektiert die Grenzen des Kindes oder Jugendlichen.
- Einzelkontakte: Einzeltraining und persönliche Gespräche werden transparent organisiert. Der Verein sollte festlegen, wie Einsehbarkeit, Information weiterer Verantwortlicher oder andere Schutzvorkehrungen gewährleistet werden.
- Umkleiden und Duschen: Erwachsene respektieren die Privatsphäre. Das Betreten von Umkleiden erfolgt nur aus einem klaren Anlass; Regeln für Hilfestellungen und Betreuung werden vorab vereinbart.
- Fahrten und Übernachtungen: Zimmeraufteilung, Aufsicht, Ansprechpersonen, Besuchsregeln und Notfallkontakte werden vorab festgelegt und kommuniziert.
- Sprache und Kommunikation: Abwertungen, sexualisierte Witze, Geheimhaltungsdruck und unangemessene private Nachrichten sind unzulässig.
- Digitale Medien: Vereinsbezogene Kommunikation erfolgt über nachvollziehbare, vom Verein festgelegte Kanäle. Bildaufnahmen, private Chats und die Weitergabe von Kontaktdaten benötigen klare Regeln.
- Geschenke und Geheimnisse: Persönliche Geschenke, Sonderbehandlungen und Geheimhaltungsabsprachen werden vermieden oder transparent gemacht.
Der Kodex sollte von haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen anerkannt werden, soweit sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Für junge Mitglieder ist eine altersgerechte Fassung sinnvoll. Ein Kodex ersetzt jedoch weder die Risikoanalyse noch ein Beschwerde- und Interventionsverfahren.
5. Ansprechpersonen und Beschwerdewege einrichten
Benennen Sie mindestens zwei Ansprechpersonen, damit ein Beschwerdeweg nicht an Urlaub, Krankheit oder Befangenheit scheitert. Sie sollten erreichbar, persönlich geeignet und nicht allein von der operativen Vereinsleitung abhängig sein. Eine Person, gegen die sich ein Hinweis richtet, darf weder die Meldung allein bearbeiten noch über die weiteren Schritte entscheiden.
Veröffentlichen Sie Namen und Kontaktwege auf der Vereinswebsite, im Vereinsheim, in Elterninformationen und bei Jugendangeboten. Kinder und Jugendliche müssen wissen, dass sie sich auch an eine Vertrauensperson außerhalb des Vereins wenden dürfen. Die Kontaktinformationen sollten einfach auffindbar, verständlich und aktuell sein.
Ansprechpersonen brauchen Qualifizierung zu Grenzverletzungen, Gesprächsführung, Datenschutz, Dokumentation, Meldewegen und den Grenzen ihrer Rolle. Sie sind keine Ermittlungsbehörde und leisten weder Therapie noch Rechtsberatung. Ihre Aufgabe ist es, zuzuhören, Sicherheit zu organisieren, Informationen sorgfältig festzuhalten und die vorab festgelegten Fachstellen einzubeziehen.
Ein niedrigschwelliger Beschwerdeweg bietet mehrere Möglichkeiten, etwa ein persönliches Gespräch, Telefon und E-Mail. Wenn der Verein ein anonymes Hinweisverfahren einrichtet, muss auch geklärt sein, wie Hinweise geprüft und wie Rückfragen ermöglicht werden können. Legen Sie fest, wie Beschwerden entgegengenommen, dokumentiert und weitergeleitet werden. Versprechen Sie keine absolute Geheimhaltung. Erklären Sie transparent, dass zum Schutz eines Kindes unter Umständen weitere zuständige Stellen einbezogen werden müssen.
6. Bei Hinweisen und Verdachtsfällen richtig handeln
Der Verein sollte einen schriftlichen Interventionsplan erstellen, bevor ein Vorfall eintritt. Er muss zwischen einer Grenzverletzung, einem konkreten Hinweis, einer akuten Gefährdung und einem Vorwurf gegen eine im Verein tätige Person unterscheiden. Die Abläufe müssen so gestaltet sein, dass Schutzmaßnahmen nicht von einer einzelnen Person oder von spontanen Entscheidungen abhängen.
Ein grundlegender Ablauf kann so aussehen:
- Ruhe bewahren und zuhören: Die meldende Person ausreden lassen, keine suggestiven Fragen stellen und keine eigene Bewertung vorwegnehmen.
- Sicherheit klären: Prüfen, ob das Kind oder eine andere Person aktuell gefährdet ist. Bei akuter Gefahr hat der unmittelbare Schutz Vorrang; erforderlichenfalls werden Rettungsdienst oder Polizei eingeschaltet.
- Wörtlich und sachlich dokumentieren: Datum, Ort, beteiligte Personen, Anlass und möglichst genaue Aussagen festhalten. Beobachtungen und Interpretationen müssen getrennt bleiben.
- Fachberatung einbeziehen: Die festgelegte Ansprechperson nutzt eine geeignete externe Fachberatung und informiert den im Interventionsplan bestimmten vereinsinternen Entscheidungskreis.
- Beschuldigte nicht vorschnell konfrontieren: Eine unkoordinierte Befragung kann Betroffene zusätzlich belasten oder eine fachgerechte Klärung beeinträchtigen.
- Kommunikation steuern: Nur zuständige Personen kommunizieren mit Eltern, Mitgliedern, Verband oder Öffentlichkeit. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sind zu beachten.
- Aufarbeitung planen: Nach der akuten Phase werden Schutzmaßnahmen, Unterstützung und organisatorische Konsequenzen mit fachlicher Begleitung geprüft.
Bei konkreten Verdachtsfällen ersetzt ein Vereinsleitfaden keine Fachberatung, keine unabhängige Beratung für Betroffene und keine rechtliche Prüfung. Legen Sie deshalb vorab regionale Fachstellen, das zuständige Jugendamt, den Verband und gegebenenfalls Ombudspersonen fest. Die Broschüre „Kita, Schule, Sportverein – Wie kann ich nach Schutz vor sexueller Gewalt fragen?“ unterstützt dabei, Schutz vor sexueller Gewalt im Vereinsalltag sichtbar und ansprechbar zu machen.
7. Aufarbeitung und regelmäßige Überprüfung verankern
Nach einem Vorfall darf der Verein nicht einfach zum Alltag zurückkehren. Aufarbeitung bedeutet, Betroffene ernst zu nehmen, Entscheidungen und Abläufe zu überprüfen, Verantwortung zu klären und Strukturen zu verbessern. Dafür kann externe Moderation oder Fachberatung erforderlich sein. Die Privatsphäre Betroffener bleibt geschützt; Aufarbeitung darf nicht zu öffentlicher Spekulation führen.
Der Verein sollte das Schutzkonzept mindestens einmal jährlich sowie bei wesentlichen Veränderungen überprüfen. Prüfen Sie dabei insbesondere:
- Sind Ansprechpersonen weiterhin benannt und erreichbar?
- Kennen Kinder, Eltern und Mitarbeitende die Beschwerdewege?
- Wurden neue Angebote, Räume oder digitale Kanäle bewertet?
- Haben neue Trainerinnen, Trainer und Übungsleitende den Kodex erhalten und eine Einweisung bekommen?
- Sind Interventionsplan und externe Kontakte aktuell?
- Wurden Maßnahmen aus der letzten Risikoanalyse umgesetzt?
Erweitertes Führungszeugnis: Was gilt?
§ 72a SGB VIII regelt den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in der Kinder- und Jugendhilfe. Für neben- und ehrenamtlich tätige Personen kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses insbesondere bei entsprechenden Aufgaben und Vereinbarungen mit Trägern der öffentlichen Jugendhilfe relevant sein. Daraus folgt jedoch keine pauschale bundesweite Pflicht für jedes Vereinsmitglied oder jeden Sportverein.
Maßgeblich können zusätzlich Vereinbarungen mit dem Jugendamt, landesrechtliche Regelungen, Förderbedingungen und Vorgaben des Sportverbands sein. Bei der Einordnung spielen unter anderem Art, Dauer und Intensität des Kontakts zu Minderjährigen, Übernachtungen, Einzelbetreuung und die Möglichkeit einer alleinverantwortlichen Tätigkeit eine Rolle. Der Verein sollte die für ihn geltende Lage mit dem zuständigen Jugendamt oder Verband klären und die Einsichtnahme datenschutzkonform organisieren.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist nur ein Baustein. Es ersetzt weder Verhaltensregeln noch Beteiligung, Qualifizierung, Beschwerdewege oder eine aufmerksame Vereinsstruktur.
Schutzkonzept, DOSB-Stufenmodell und Safe Sport Code
Das Schutzkonzept beschreibt, wie der konkrete Verein Risiken verhindert und im Alltag handelt. Das DOSB-Stufenmodell formuliert demgegenüber Mindeststandards zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt für den DOSB, seine Mitgliedsorganisationen und DOSB-nahe Institutionen. Die Umsetzung ist kein einmaliger Dokumentationsakt, sondern verlangt Strukturen und dauerhaftes Handeln.
Der DOSB-Safe-Sport-Code soll Schutzkonzepte und die Umsetzung des Stufenmodells insbesondere um Interventions- und Sanktionsmöglichkeiten ergänzen. Er ist kein allgemeines Bundesgesetz und gilt nicht automatisch in jedem Verein. Die DOSB-Mitgliederversammlung beschloss ihn am 7. Dezember 2024. Die DOSB-Mitgliedsorganisationen haben sich verpflichtet, ihn spätestens bis Ende 2028 ihren Mitgliederversammlungen zur Einführung in das eigene Regelwerk vorzulegen. Vereine sollten daher prüfen, welche Regelungen ihres zuständigen Verbands bereits gelten oder künftig übernommen werden.
Typische Fehler vermeiden
- Das Konzept wird nur vom Vorstand geschrieben: Ohne Beteiligung können Risiken des Trainingsalltags unsichtbar bleiben.
- Der Verein setzt nur auf Führungszeugnisse: Sie prüfen einen Teil der Vergangenheit, verhindern aber keine Grenzverletzungen und ersetzen keine Kultur der Aufmerksamkeit.
- Der Verhaltenskodex bleibt allgemein: Unklare Regeln helfen in Umkleiden, Chats oder auf Fahrten nicht weiter.
- Es gibt nur eine Ansprechperson: Urlaub, Krankheit, Befangenheit oder Hierarchieprobleme können den Zugang blockieren.
- Beschwerden werden intern improvisiert: Ungeklärte Zuständigkeiten können zu Verzögerungen und widersprüchlicher Kommunikation führen.
- Das Konzept liegt nur im Ordner: Ohne Einweisung, Erinnerung und regelmäßige Prüfung wird es im Alltag kaum wirksam.
- Der Verein verspricht Geheimhaltung: Bei einer möglichen Gefährdung müssen Schutz und fachgerechte Weiterleitung Vorrang haben.
Praxis-Checkliste für den Vorstand
- Vorstandsbeschluss fassen und eine verantwortliche Steuerungsgruppe bilden.
- Verbands-, Jugendamts- und Fördervorgaben prüfen.
- Eine Risiko- und Potenzialanalyse mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchführen.
- Schutz- und Verhaltensregeln verständlich formulieren.
- Mindestens zwei geeignete und qualifizierte Ansprechpersonen benennen.
- Einen Beschwerde- und Interventionsplan einschließlich externer Fachstellen erstellen.
- Regeln zu Führungszeugnissen, Datenschutz und Dokumentation klären.
- Alle Tätigen einweisen und wichtige Informationen sichtbar veröffentlichen.
- Aufarbeitung und Unterstützung nach Vorfällen vorbereiten.
- Das Schutzkonzept mindestens jährlich prüfen und bei Veränderungen aktualisieren.
FAQ zum Schutzkonzept im Sportverein
Wie lange dauert die Entwicklung?
Das hängt von Vereinsgröße, Ausgangslage und Beteiligungsumfang ab. Ein belastbarer Prozess braucht mehrere Arbeitsschritte und Beteiligungsrunden. Planen Sie realistisch und setzen Sie besonders dringende Maßnahmen zuerst um, statt ein umfangreiches Konzept unter Zeitdruck zu verfassen.
Muss jedes Vereinsmitglied unterschreiben?
Der Verein sollte festlegen, welche haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen den Verhaltenskodex anerkennen und welche Folgen Verstöße haben können. Für Kinder und Jugendliche eignet sich eine altersgerechte Fassung der Regeln. Eine Unterschrift allein ersetzt keine Einweisung und keine erreichbaren Beschwerdewege.
Was tun, wenn die beschuldigte Person im Vorstand sitzt?
Der Interventionsplan muss Befangenheit berücksichtigen. Die betreffende Person darf nicht über Schutzmaßnahmen oder die weitere Bearbeitung entscheiden. Eine externe Fachberatung, der zuständige Verband oder eine unabhängige Ombudsperson kann die nächsten Schritte begleiten.
Wo findet der Verein kostenlose Arbeitshilfen?
Die dsj bündelt im Downloadbereich zu Kinder- und Jugendschutz Materialien für Prävention, Intervention und Aufarbeitung. Die dsj verweist außerdem im Bereich Forschungs- und Praxisprojekte auf Online-Tools und Materialien aus dem Projekt Safe Clubs zur Analyse, Prävention und Intervention bei interpersonaler Gewalt.
