Sportvereine können Schulen im Ganztag fachlich, personell und organisatorisch ergänzen. Sie bringen Bewegungskompetenz, qualifizierte Übungsleitungen, lokale Vernetzung und je nach Verein auch Sportstätten oder Materialien ein. Für Kinder können zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote den Schulalltag erweitern und einen niedrigschwelligen Zugang zu unterschiedlichen Sportarten ermöglichen.

Eine tragfähige Zusammenarbeit entsteht jedoch nicht durch einen einzelnen Kurs. Sie braucht ein gemeinsam vereinbartes Ziel, realistische Ressourcen, klar zugeordnete Aufgaben sowie abgestimmte Schutz- und Sicherheitsabläufe. Welche Anforderungen gelten, ist nicht bundesweit einheitlich: Sie können insbesondere vom Bundesland, der Schulform, dem Schulträger, der Organisationsform des Ganztags und den örtlichen Vereinbarungen abhängen.

Für Sportvereine ist deshalb ein schrittweises Vorgehen sinnvoll. Erst wenn Bedarf, Angebot, Zuständigkeiten und Schutzfragen zusammenpassen, wird aus einem guten Erstkontakt eine verlässliche Kooperation.

Warum Sportvereine im Ganztag wichtige Partner sind

Die gemeinsamen Handlungsempfehlungen von Kultusministerkonferenz und Deutschem Olympischen Sportbund für die Jahre 2023 bis 2028 bewerten die systematische und dauerhafte Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen insbesondere im Ganztag als Chance. Örtliche Sportvereine können wegen ihrer sportfachlichen, personellen und infrastrukturellen Möglichkeiten wichtige Ansprechpartner sein. Voraussetzung sind Kenntnisse über die jeweiligen Strukturen, eine abgestimmte Planung und gemeinsame Qualitätsentwicklung.

Der Ausbau der Ganztagsförderung erhöht die praktische Bedeutung solcher Partnerschaften. Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder beginnt am 1. August 2026 zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe und wird bis August 2029 schrittweise auf die Klassenstufen eins bis vier erweitert. Daraus folgt jedoch weder ein automatischer Anspruch eines Vereins auf eine Kooperation noch eine einheitliche Finanzierung. Vor Ort ist zu klären, welche Angebote benötigt, organisatorisch ermöglicht und finanziert werden können.

Außerunterrichtliche Bewegungsangebote sollten sich an den Interessen der Schülerinnen und Schüler orientieren und Teilhabehürden berücksichtigen. Dazu können Kosten, fehlende Sportkleidung oder Vorerfahrung, sprachliche Barrieren sowie körperliche oder sensorische Einschränkungen gehören. Ein passendes Angebot setzt daher nicht allein bei der Sportart an, sondern auch bei Zugänglichkeit, Gruppensituation und verfügbaren Unterstützungen.

DOSB und Deutsche Sportjugend betonen im Zusammenhang mit dem Ganztagsausbau zudem die Bedeutung lokaler Netzwerke, integrierter Schulkonzepte und einer Abstimmung von Qualitätsmaßstäben und Ressourcen. Für einen Verein bedeutet das: Nicht das eigene Kursangebot allein steht im Mittelpunkt, sondern sein nachvollziehbarer Beitrag zu einem vor Ort abgestimmten Angebot.

In sechs Schritten zur belastbaren Kooperation

Sportverein und Schule entwickeln gemeinsam ein Bewegungsangebot für Kinder

1. Geeignete Schule und Bedarf auswählen

Der Verein sollte nicht möglichst viele Schulen gleichzeitig ansprechen, sondern zunächst prüfen, wo eine Zusammenarbeit realistisch ist. Geeignet sind Schulen in erreichbarer Entfernung, mit möglichen Zeitfenstern und Sportflächen sowie einem erkennbaren Bedarf an Bewegungs-, Spiel- oder Sportangeboten.

Für die Auswahl helfen diese Fragen:

  • Welche Grund- oder weiterführenden Schulen liegen im Vereinsumfeld?
  • Gibt es bereits Kontakte zu Schulleitung, Lehrkräften, Ganztagskoordination oder Schulsozialarbeit?
  • Welche Räume, Sportflächen, Materialien und Zeiten sind grundsätzlich verfügbar?
  • Welche Altersgruppen und Angebotsformen kann der Verein personell zuverlässig abdecken?
  • Gibt es kommunale Netzwerke, Sportbünde oder Fachverbände, die einen Erstkontakt unterstützen können?

Vor dem ersten Gespräch sollte der Vorstand ein kurzes Vereinsprofil vorbereiten. Darin stehen Sportarten, Zielgruppen, Qualifikationen, mögliche Zeiten und Orte, realistische Gruppengrößen sowie feste Ansprechpartner. Ebenso wichtig ist eine ehrliche Darstellung der Grenzen. Ein Angebot sollte erst zugesagt werden, wenn Vertretung, Material, räumliche Voraussetzungen und Finanzierung zumindest grundsätzlich geklärt werden können.

Hilfreich ist außerdem eine interne Entscheidung, wer den Verein gegenüber der Schule verbindlich vertritt. So vermeiden Vereine, dass verschiedene Personen unterschiedliche Zusagen zu Zeiten, Kosten oder Personal machen.

2. Den Erstkontakt professionell vorbereiten

Der Erstkontakt kann per E-Mail, Telefon oder über ein persönliches Netzwerk erfolgen. Geeignete Adressaten sind – abhängig von der Organisation der Schule – etwa Schulleitung, Ganztagskoordination, Fachkonferenz Sport oder eine benannte Koordinationsstelle. Eine allgemeine Werbemail nach dem Muster „Wir bieten Sport an“ ist meist wenig aussagekräftig.

Besser ist ein konkreter, aber noch offener Vorschlag. Der Verein kann sein Profil, ein mögliches Format und seine verfügbaren Kapazitäten benennen und um ein Kennenlerngespräch bitten. In diesem Gespräch beschreibt die Schule ihren Bedarf, ihre Ziele und ihre organisatorischen Rahmenbedingungen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Angebot tatsächlich passt.

Im Gespräch sollten beide Seiten unter anderem klären:

  • Wie ist der Ganztag organisiert und wer entscheidet über Angebote?
  • Welche Altersgruppen, Gruppengrößen und Zeitfenster sind vorgesehen?
  • Welche Räume, Geräte, Umkleidemöglichkeiten und Wege stehen zur Verfügung?
  • Welche Regeln gelten für Übergaben, Abholungen, Pausen und Notfälle?
  • Welche Erfahrungen gibt es mit externen Partnern?
  • Welche Anforderungen stellen Schulträger, zuständiger Träger oder gegebenenfalls das Jugendamt?

Die Schule sollte dabei nicht nur als Auftraggeberin betrachtet werden. Sie kennt den Tagesablauf, die Lerngruppen und die vorhandenen Strukturen. Ein Angebot fügt sich nur dann verlässlich ein, wenn Stundenplan, Wege, Raumbelegung, Kommunikation und Zuständigkeiten von Anfang an mitgeplant werden.

3. Ein gemeinsames Ziel und ein passendes Angebot entwickeln

Nach dem Erstgespräch sollten Schule und Verein ein gemeinsames und überprüfbares Ziel formulieren. Das kann beispielsweise sein, dass Kinder verschiedene Bewegungsformen kennenlernen, ein inklusives Spielangebot aufgebaut wird oder Schülerinnen und Schüler einen niedrigschwelligen Zugang zu einer lokalen Sportart erhalten.

Das Ziel bestimmt die Angebotsform. Je nach Bedarf kommen etwa folgende Formate in Betracht:

  • regelmäßige Bewegungs- und Spielgruppen im Ganztag,
  • Sport-AGs mit sportartspezifischem Schwerpunkt,
  • mehrwöchige Schnupperkurse,
  • offene Bewegungszeiten oder Pausenangebote,
  • Projekttage, Sportfeste und Aktionstage,
  • Kooperationen mehrerer Vereine oder weiterer kommunaler Partner.

Für den Einstieg kann ein zeitlich begrenztes Pilotangebot sinnvoll sein. Schule und Verein gewinnen damit Erfahrungen zu Gruppengröße, Raum, Material, Übergaben und Akzeptanz, ohne sofort eine langfristige Struktur festzulegen. Vor einer Ausweitung sollten die Beteiligten gemeinsam prüfen, was funktioniert und was angepasst werden muss.

Die Interessen der Kinder sollten einbezogen werden, zum Beispiel durch kurze Befragungen, Wunschkarten oder Rückmeldungen nach den ersten Terminen. Ein gutes Angebot ist nicht nur fachlich passend, sondern auch zugänglich. Regeln, Übungen und Aufgaben müssen zu Alter, Entwicklungsstand und unterschiedlichen Fähigkeiten passen. Bei inklusiven Angeboten sind erforderliche Unterstützungen vorab mit der Schule und, soweit erforderlich, mit Eltern oder Sorgeberechtigten abzustimmen.

Vereinsinformationen können transparent ergänzend bereitgestellt werden. Die Teilnahme am schulischen oder ganztägigen Angebot sollte jedoch nicht davon abhängig sein, ob ein Kind Vereinsmitglied wird.

4. Qualifikation und Einsatz der Übungsleitungen klären

Die eingesetzten Trainerinnen, Trainer und Übungsleitungen müssen für das konkrete Angebot geeignet sein. Eine sportartspezifische Lizenz kann eine wichtige Grundlage sein, ersetzt aber nicht automatisch pädagogische, organisatorische oder kinderschutzbezogene Kompetenzen. Welche formalen Nachweise konkret verlangt werden, ist mit der Schule und den zuständigen Stellen vor Ort zu klären.

Vor dem Einsatz sollte der Verein insbesondere prüfen:

  • Passt die Qualifikation zur Altersgruppe und zum Inhalt?
  • Verfügt die Person über Erfahrung mit Kindergruppen und heterogenen Gruppen?
  • Sind Erste-Hilfe-Kenntnisse aktuell und für das Einsatzfeld ausreichend?
  • Kennt die Übungsleitung schulische Regeln, Notfallwege und Ansprechpartner?
  • Hat sie die Verhaltensregeln und Schutzinformationen von Verein und Schule erhalten?
  • Ist eine Vertretung geregelt, wenn die Übungsleitung ausfällt?

Die Aufgabenbeschreibung sollte schriftlich festhalten, ob die Person ausschließlich die sportfachliche Durchführung übernimmt oder auch organisatorische Aufgaben wie Materialausgabe, Anwesenheitskontrolle oder Kommunikation mit Eltern. Unklare Mischrollen können zu Lücken bei Aufsicht, Information und Übergaben führen.

Der Verein sollte außerdem bestimmen, wie Informationen an die eingesetzte Person weitergegeben werden: etwa Änderungen des Raums, Ausfallzeiten, Notfallkontakte oder vereinbarte Schutzregeln. Diese Informationen gehören in einen geregelten Ablauf und nicht nur in mündliche Einzelabsprachen.

5. Kooperation schriftlich vereinbaren

Eine schriftliche Kooperationsvereinbarung schafft Verbindlichkeit. Sie sollte nicht nur Kursname und Vergütung enthalten, sondern den Ablauf des Angebots nachvollziehbar abbilden. Eine Muster-Kooperationsvereinbarung der DGUV nennt unter anderem Gefährdungsbeurteilung, Erste Hilfe, Schulsport, psychische Gesundheit und Qualifizierung als mögliche gemeinsame Handlungsfelder. Sie kann fachlich orientieren, ist aber nicht automatisch die verbindliche Rechtsgrundlage jeder Kooperation.

In die Vereinbarung gehören mindestens:

  • Namen und Funktionen der Vertragspartner sowie zuständige Ansprechpartner,
  • Ziel, Zielgruppe, Inhalt, Zeitraum, Wochentag und Dauer des Angebots,
  • Gruppengröße, Treffpunkt, Räume, Material und Zugang zu Sportstätten,
  • Regelungen für Anmeldung, Anwesenheit, Verspätungen und Abholung,
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Schule, Verein und Übungsleitung,
  • Aufsicht, Übergaben, Notfallkommunikation und Verhalten bei Unfällen,
  • Qualifikationsanforderungen und Vertretungsregelungen,
  • Vergütung, Abrechnung, Materialkosten und mögliche Fördermittel,
  • Datenschutz, Foto- und Videoaufnahmen sowie Informationswege,
  • Beschwerde- und Interventionswege bei Grenzverletzungen oder Gewalt,
  • Laufzeit, Kündigung, Ausfallregelungen und Evaluation.

Finanzierungs- und Steuerfragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Ob Honorar, Aufwandsentschädigung, Rechnung, Arbeitgebermodell oder Fördermittel passend sind, hängt vom Einzelfall ab. Der Verein sollte die zuständige Landesorganisation, den Schulträger und bei Bedarf steuerliche oder rechtliche Fachberatung einbeziehen. Auch Fragen des Versicherungsschutzes müssen vor Beginn mit Schule, Träger und zuständigem Unfallversicherungsträger geklärt werden.

Wichtig ist, dass die Vereinbarung zu den tatsächlichen Abläufen passt. Ändern sich etwa Personal, Räume, Zeiten oder Zuständigkeiten, sollte die Kooperation überprüft und gegebenenfalls schriftlich angepasst werden.

6. Sicherheit und Safe Sport vor dem Start organisieren

Eine Kooperation mit Kindern braucht abgestimmte Schutzmaßnahmen. Das Vereinskonzept ersetzt nicht das schulische Schutzkonzept; umgekehrt ersetzt ein schulisches Konzept nicht die vereinsinternen Zuständigkeiten. Beide Seiten sollten Risiken, Ansprechpersonen, Beschwerdewege und das Vorgehen bei Verdachtsfällen ausdrücklich aufeinander abstimmen.

Die dsj-Stufenmodelle und Qualitätsstandards bieten hierfür Orientierung. Zu einem abgestimmten Schutzkonzept können insbesondere gehören:

  • eine Risikoanalyse für Räume, Wege, Umkleiden, Einzelkontakte und digitale Kommunikation,
  • verbindliche Verhaltensregeln für Übungsleitungen und weitere Beteiligte,
  • benannte Ansprechpersonen in Verein und Schule,
  • niedrigschwellige und kindgerechte Beschwerdemöglichkeiten,
  • ein schriftlicher Interventionsplan für Beobachtungen, Meldungen und Verdachtsfälle,
  • Regeln zu Einzelkontakten und zur Kommunikation über private Medien,
  • verständliche Informationen für Kinder, Eltern, Lehrkräfte und Mitarbeitende.

Der Safe Sport Code des DOSB soll bestehende Schutzkonzepte und das DOSB-Stufenmodell ergänzen, nicht ersetzen. Entscheidend ist deshalb nicht das bloße Vorliegen eines Dokuments, sondern dass alle Beteiligten wissen, an wen sie sich wenden können und welche Schritte bei einer Beobachtung oder Meldung vorgesehen sind.

Bei akuter Gefahr hat der Schutz des Kindes Vorrang. Die vereinbarten schulischen und vereinsinternen Meldewege sowie gegebenenfalls externe Fachstellen sind entsprechend einzubeziehen. Konkrete Zuständigkeiten und Verfahren müssen vor Ort festgelegt werden.

Führungszeugnisse: sorgfältig und nicht pauschal prüfen

§ 72a SGB VIII regelt den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen in bestimmten Tätigkeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe. Bei neben- und ehrenamtlich Tätigen hängt die konkrete Prüfung unter anderem von Art, Intensität und Dauer des Kontakts zu Kindern und Jugendlichen ab.

Daraus folgt nicht, dass jede Kooperation zwischen Sportverein und Schule automatisch für jede eingesetzte Person dieselbe Pflicht zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses auslöst. Die Regelung des § 72a SGB VIII ist zudem im jeweiligen Kontext der Kinder- und Jugendhilfe zu prüfen. Für eine konkrete Schulkooperation können weitere oder abweichende Vorgaben und Vereinbarungen relevant sein.

Der Verein sollte deshalb frühzeitig mit Schule, Schulträger, Jugendamt und zuständigem Sportverband klären, welche Nachweise verlangt werden. Zu berücksichtigen sind insbesondere direkte und regelmäßige Kontakte, alleinige Betreuung, Übernachtungen, Umkleidesituationen und die Einbindung in Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Einsichtnahme und Dokumentation müssen datensparsam und nach den geltenden Vorgaben erfolgen. Vollständige Dokumente sollten nicht länger gespeichert werden, als dies rechtlich erforderlich ist.

Aufsicht, Erste Hilfe und Unfallprävention klären

Vor dem ersten Termin muss eindeutig geregelt sein, wer die Kinder übernimmt, wer während des Angebots welche Aufgaben wahrnimmt und wann die Verantwortung wieder an Schule, Hort oder Sorgeberechtigte übergeht. Die rechtliche Einordnung der Aufsicht und des Versicherungsschutzes kann je nach Organisationsform und örtlichen Vorgaben unterschiedlich ausfallen. Sie darf daher nicht allein aus einer allgemeinen Mustervereinbarung abgeleitet werden.

Besonders aufmerksam sollten die Partner auf Wege zwischen Klassenraum, Sporthalle, Außengelände und Abholbereich achten. Auch bei Raumwechseln, Wartezeiten oder einem vorzeitigen Ende des Angebots muss klar sein, wer informiert wird und was mit anwesenden Kindern geschieht.

Gemeinsam sollten Schule und Verein außerdem klären:

  • Wer führt die Anwesenheitsliste?
  • Wer erhält welche gesundheitlichen oder organisatorisch notwendigen Informationen?
  • Wo befinden sich Erste-Hilfe-Material, Telefon und Notfallplan?
  • Wer informiert bei einem Unfall Schule und Sorgeberechtigte?
  • Was geschieht bei Gewitter, Hitze, beschädigten Geräten oder gesperrten Räumen?
  • Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, dokumentiert und aktualisiert?

Die DGUV-Initiative SuGiS sowie die Hinweise der DGUV zu Bewegung, Spiel und Sport bieten fachliche Anhaltspunkte für sichere und gesundheitsförderliche Angebote. Maßgeblich bleiben die örtlich geltenden schulischen, trägerbezogenen und landesrechtlichen Vorgaben.

Typische Fehler und bessere Lösungen

Der Verein verspricht mehr, als er leisten kann

Fehler: Ein Kurs wird zugesagt, obwohl nur eine einzelne Person verfügbar ist oder Material und Räume noch ungeklärt sind.
Besser: Mit einem Pilotzeitraum, realistischer Gruppengröße und einer Vertretungsregelung planen.

Die Kooperation bleibt bei einem Ansprechpartner hängen

Fehler: Fällt die Schulleitung, Ganztagskoordination oder Übungsleitung aus, fehlen Informationen und Entscheidungen.
Besser: Auf beiden Seiten mindestens eine Vertretung sowie feste Kommunikationswege benennen.

Safe Sport wird erst bei einem Vorfall besprochen

Fehler: Schutzkonzept und Meldewege werden als reine Formalität behandelt.
Besser: Risikoanalyse, Verhaltensregeln, Ansprechpersonen und das Vorgehen bei Meldungen vor dem Start gemeinsam besprechen und dokumentieren.

Aufsicht und Übergaben bleiben unklar

Fehler: Die Übungsleitung geht davon aus, dass die Schule zuständig ist; die Schule erwartet das Gegenteil.
Besser: Übergabepunkte, Zeiten, Informationswege und Zuständigkeiten schriftlich festlegen und den Ablauf praktisch durchgehen.

Das Angebot ist zu stark vereinsorientiert

Fehler: Der Kurs dient vor allem der Mitgliederwerbung und passt nicht zu Bedarf, Tagesablauf oder Zielgruppe der Schule.
Besser: Das gemeinsam vereinbarte Bewegungs- und Bildungsziel sowie die Interessen der Kinder zum Ausgangspunkt machen. Vereinsangebote können ergänzend und transparent vorgestellt werden.

Kooperation regelmäßig auswerten

Eine Partnerschaft sollte spätestens zum Ende eines Pilotzeitraums und anschließend regelmäßig ausgewertet werden. Dafür reichen häufig kurze, strukturierte Gespräche und wenige aussagekräftige Beobachtungen. Entscheidend ist, dass Schule und Verein nicht nur über Probleme sprechen, sondern konkrete Verbesserungen vereinbaren.

Zu prüfen sind beispielsweise Teilnahme, Abmeldungen, Pünktlichkeit, Material, Raum, Belastung der Übungsleitung und Rückmeldungen der Kinder. Auch Eltern, Lehrkräfte und Ganztagskoordination sollten Gelegenheit zur Rückmeldung erhalten. Bei Beschwerden, Unfällen oder Schutzthemen braucht es eine gesonderte und vertrauliche Bearbeitung. Solche Fälle dürfen nicht allein über eine allgemeine Zufriedenheitsumfrage behandelt werden.

Die Ergebnisse sollten in einem kurzen Protokoll festgehalten werden: Was bleibt? Was wird geändert? Wer übernimmt die Aufgabe? Bis wann erfolgt die Umsetzung? So wird aus einem Einzelprojekt eine lernende Kooperation. Die KMK-DOSB-Handlungsempfehlungen betonen ebenfalls Bedarf, gemeinsame Zielentwicklung, Qualität und Evaluation als zusammenhängende Bausteine.

Bei einer Fortsetzung lohnt sich ein erneuter Blick auf die Ressourcen. Verfügbare Übungsleitungen, Hallenzeiten, Gruppengrößen und Zuständigkeiten können sich ändern. Eine regelmäßige Prüfung schützt beide Partner davor, dass eine zunächst passende Vereinbarung nur noch auf dem Papier funktioniert.

Checkliste für den Vorstand

  • Schule, Zielgruppe und konkreten Bedarf ausgewählt
  • Vereinsprofil mit Kapazitäten und Grenzen erstellt
  • Erstgespräch mit Schulleitung oder Ganztagskoordination geführt
  • Gemeinsames Ziel und Angebotsformat festgelegt
  • Qualifikation, Erste Hilfe und Vertretung der Übungsleitung geprüft
  • Aufsicht, Übergaben, Räume und Notfallwege vor Ort geklärt
  • Führungszeugnis- und Nachweisfragen mit den zuständigen Stellen geprüft
  • Risikoanalyse und Safe-Sport-Abstimmung durchgeführt
  • Vergütung, Versicherung, Datenschutz und Finanzierung schriftlich geregelt
  • Evaluationstermin, Verantwortliche und Anpassungsweg festgelegt

FAQ zur Kooperation von Sportverein und Schule

Hat jeder Verein einen Anspruch auf einen Ganztagsvertrag?

Nein. Der Ganztagsanspruch der Kinder begründet nicht automatisch einen Anspruch jedes Vereins auf Beauftragung oder Finanzierung. Auswahl, Trägerschaft, Vergütung und Verfahren hängen von Land, Schulträger, Schule und örtlichen Vereinbarungen ab.

Muss jede Übungsleitung ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?

Nicht pauschal. Die Anwendung von § 72a SGB VIII hängt unter anderem von Art, Intensität und Dauer des Kontakts sowie von Trägerschaft und konkreten Vereinbarungen ab. Zusätzlich können für die jeweilige Kooperation weitere Anforderungen gelten. Die zuständigen Stellen sollten vor dem Einsatz eingebunden werden.

Wer ist bei einem Unfall verantwortlich?

Das lässt sich nicht allgemein für alle Kooperationen beantworten. Schule, Verein und Träger müssen Aufgaben bei Aufsicht, Übergaben, Erster Hilfe, Unfallmeldung und Versicherungsschutz vor Beginn konkret klären. Die Vereinbarung sollte diese Abläufe nachvollziehbar dokumentieren.

Kann der Verein sein eigenes Schutzkonzept verwenden?

Das Vereinskonzept ist eine wichtige Grundlage, ersetzt aber nicht schulische Schutz- und Meldewege. Beide Systeme sollten abgestimmt werden, damit Kinder und Erwachsene wissen, an wen sie sich wenden können und wie bei Meldungen vorzugehen ist.

Wie gewinnt der Verein neue Mitglieder über die Schule?

Vereinsangebote dürfen transparent vorgestellt werden. Im Mittelpunkt der Kooperation sollten jedoch die gemeinsam vereinbarten Ziele für Bewegung, Teilhabe und den Schulalltag stehen. Die Teilnahme am Ganztagsangebot sollte nicht an eine Vereinsmitgliedschaft geknüpft werden.

Quellen & weiterführende Informationen